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Der Märkische Kreis darf die L 707 an der Nordhelle nicht monatelang für Motorräder sperren. Das Oberverwaltungsgericht in Münster urteilte, dass ein Verbot von April bis September unverhältnismäßig sei. Die OVG-Richter akzeptierten zwar, dass es an der Nordhelle einen Unfallschwerpunkt gibt. Dennoch müsse erst geprüft werden, ob nicht andere, weniger einschneidende Mittel die Zahl der Unfälle verringern könnten.
OVG: Fahrverbot an Wochenenden müsste geprüft werden
Zunächst ändert sich nichts. Bereits vor einem Jahr musste der Kreis die Sperrung nach einem Gerichtsbeschluss aufheben. Ein Motorradfahrer hatte geklagt. Zudem habe der Kreis nicht ausreichend belegt, dass der Motorradlärm Anwohnern und Touristen schade - es müsse statt einer langfristigen Sperrung ein begrenztes Fahrverbot etwa an Wochenenden und Feiertagen geprüft werden, so die Richter.
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Stand: 07.06.2019, 15:51