Der Tag beginnt mit dem Plädoyer der Verteidigung. Der Anwalt des Angeklagten führt aus, dass er seinen Mandanten für unschuldig hält. Akribisch analysiert er fast alle Zeugenaussagen des Prozesses und kommt immer zu völlig anderen Schlüssen, als Staatsanwaltschaft und Nebenklage in der vergangenen Woche.
Er sieht den 24-Jährigen für das Opfer eines Komplotts, zu dem sich ehemalige Freunde verabredet haben. Der Staatsanwaltschaft wirft der Anwalt unter anderem vor, für seinen Mandanten eine so harte Strafe zu fordern, weil er keinen deutschen Familiennamen habe. Der Polizei "schlampige Ermittlungsarbeit".
Raubserie gestanden, Mord abgestritten
"Mein Mandant wurde in Würzburg geboren, ist hier aufgewachsen. Er hat keinen Kontakt nach Syrien, der Heimat seiner Eltern", führt Baris Yesil aus. "Er ist mehr ´Biodeutscher` als die meisten anderen hier." Er habe spät, aber umfassend ausgesagt und eine Raubüberfall-Serie gestanden. Aber den Mord eben nicht begangen. Er fordert einen Freispruch.
Keine besondere Schwere der Schuld
Nach rund zweistündiger Beratung verkündet die Vorsitzende Richterin des Schwurgerichts das Urteil. Lebenslänglich, so wie von der Staatsanwaltschaft gefordert. Die besondere Schwere der Schuld kann das Gericht nicht erkennen. Der Grund: Es sind lediglich zwei von drei Mordmerkmalen gegeben. Erst dann darf das Gericht diesen strafverschärfenden Umstand festlegen, der eine Entlassung nach 15 Jahren praktisch unmöglich macht.
Die Schwurgerichtskammer sei zu dem Ergebnis gekommen, dass Zeugenaussagen und Gutachten übereinstimmend den Angeklagten Rodi C. als Täter ausmachen. Anzeichen für ein Komplott der Zeugen, die sich zu Aussagen gegen Rodi C. verabredet haben, sehen die Richterinnen nicht.
Mord wegen 20 Euro und gekränkter Eitelkeit
Der heute 24-jährige Täter habe wegen eines Streits um Marihuana im Wert von 20 Euro und gekränkter Eitelkeit den Mord begangen. Die Streitigkeiten um die Droge waren eskaliert, als sich Täter und Opfer über einen Messenger immer härtere Beleidigungen schickten. Die Straftat stehe in einem absoluten Missverhältnis zu dem Auslöser, so die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung.
Nebenkläger zufrieden
Nach der Urteilsverkündung ist der Nebenklageanwalt zufrieden. Er vertritt die Familie des Opfers. "Das Hauptmerkmal der Heimtücke ist von der Kammer erkannt worden und es wurde eine lebenslange Strafe verhängt, das war das Hauptziel meiner Mandanten." Anders der Verteidiger des Angeklagten. Er kündigt direkt nach der Urteilsverkündung an, dass er in Revision gehen werde.
Quellen:
- Reporter vor Ort
Über dieses Thema berichten wir auch in der Lokalzeit Südwestfalen auf WDR2 am 19.03.24.