Bescheide von Behörden müssen nicht auf Plattdeutsch verschickt werden. Das hat das Landessozialgericht in Essen entschieden. Geklagt hatte ein Mann aus dem Raum Detmold, der seine Briefe vom Jobcenter auf Plattdeutsch haben wollte.
Kläger berief sich auf Europäische Charta
Der Kläger berief sich vor Gericht auf die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen aus dem Jahr 1992. Er spreche niederdeutsches Platt, und dies sei eine nach der Charta geschützte Regionalsprache.
Gericht: Amtssprache ist Deutsch
Das Landessozialgericht in Essen wies die Klage des Mannes mit der Begründung ab, dass laut Gesetzt, die Amtssprache Deutsch sei und im Schriftverkehr allein Hochdeutsch zulässig sei. Zudem spreche der Mann sehr gut Hochdeutsch.
Strafe wegen unsinniger Klage
Das Landessozialgericht Essen war bereits das zweite Gericht, dass sich mit dem Fall beschäftigte. Wegen der "völlig substanzlosen Klage" erhob das Gericht ein Bußgeld von 500 Euro gegen den Mann.
Über dieses Thema berichtete der WDR in der Lokalzeit auf WDR 2: