Nach tödlicher Routine-OP: Eltern bekommen weitere Entschädigung

00:29 Min. Verfügbar bis 23.06.2024

Nach tödlicher Routine-OP: Urteil im Berufungsprozess

Stand: 22.06.2023, 13:24 Uhr

Der Gütersloher Narkosearzt war vor einem Jahr wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden und in Berufung gegangen. Das Landgericht Bielefeld verurteilte ihn heute zu 16 Monaten auf Bewährung.

Operationssaal, zwei Krankenpflegerinnen beobachten eine Operation

Der Narkosearzt hatte grobe Fehler gemacht, deshalb kam ein 14-jähriger Junge ums Leben. Zu dieser Überzeugung kommt das Gericht. Der Mediziner des St. Elisabeth Krankenhauses in Gütersloh hatte das Narkosegerät vor der OP nicht überprüft und dann Alarmmeldungen ignoriert. Der Junge erstickte. Auch herbeigerufene Kollegen bemerkten nicht, dass die Luftschläuche falsch angeschlossen waren. Gegen zwei wird noch ermittelt. Die Hinterbliebenen des Jungen erhalten insgesamt 140.000 Euro Schmerzensgeld.

Arzt war in Berufung gegangen

Ein Jahr und vier Monate auf Bewährung und 10.000 Euro Schmerzensgeld lautet das Urteil in erster Instanz gegen den Narkosearzt. Dieser setzte sich dagegen zur Wehr und ging in Berufung. Das Landgericht Bielefeld musste daraufhin erneut prüfen, ob der Tod des 14-Jährigen bei einer Knieoperation im St. Elisabeth Krankenhaus in Gütersloh auf einen Fehler des Beschuldigten zurückgeht.

Narkosearzt wieder vor Gericht

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Der angeklagte Narkosearzt mit seinem Verteidiger

Der angeklagte Narkosearzt mit seinem Verteidiger

Der 48-Jährige hatte bei der OP nicht bemerkt, dass die Schläuche am Narkosegerät falsch angeschlossen waren. Infolgedessen erstickte der 14-jährige Patient.

Wie schon im ersten Prozess sind auch diesmal die Eltern des verstorbenen Jungen persönlich im Gerichtssaal anwesend. Sie sind Nebenkläger in dem Verfahren. Es sei belastend und schwierig, sagt Mutter Natalja Fuhr im Gespräch mit dem WDR:

„Ich habe es meinem Kevin in Gedanken versprochen dabei zu sein. Wir wollen endlich aufklären, was da im OP alles falsch gelaufen ist. Das sind wir als Eltern unserem Sohn schuldig.“ Natalja Fuhr, Mutter des verstorbenen Jungen
Die betroffenen Eltern Viktor und Nalaja Fuhr

Die Eltern des verstorbenen Jungen Viktor und Natalja Fuhr

Die Eltern sind empört, dass der Angeklagte noch immer eigenverantwortlich im St. Elisabeth Hospital in Gütersloh Narkosen durchführt.

Urteil gefällt: Narkosetod eines 14-jährigen

00:27 Min. Verfügbar bis 22.06.2024 Von Oliver Köhler


Weitere Verfahren offen

Gutachter sahen im ersten Prozess eine Mitschuld von anderen Ärzten. Die Staatsanwaltschaft prüft noch, ob sie diese ebenfalls anklagt.

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