Nach tödlicher Routine-OP: Eltern bekommen weitere Entschädigung
00:29 Min.. Verfügbar bis 23.06.2024.
Nach tödlicher Routine-OP: Urteil im Berufungsprozess
Stand: 22.06.2023, 13:24 Uhr
Der Gütersloher Narkosearzt war vor einem Jahr wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden und in Berufung gegangen. Das Landgericht Bielefeld verurteilte ihn heute zu 16 Monaten auf Bewährung.
Der Narkosearzt hatte grobe Fehler gemacht, deshalb kam ein 14-jähriger Junge ums Leben. Zu dieser Überzeugung kommt das Gericht. Der Mediziner des St. Elisabeth Krankenhauses in Gütersloh hatte das Narkosegerät vor der OP nicht überprüft und dann Alarmmeldungen ignoriert. Der Junge erstickte. Auch herbeigerufene Kollegen bemerkten nicht, dass die Luftschläuche falsch angeschlossen waren. Gegen zwei wird noch ermittelt. Die Hinterbliebenen des Jungen erhalten insgesamt 140.000 Euro Schmerzensgeld.
Arzt war in Berufung gegangen
Ein Jahr und vier Monate auf Bewährung und 10.000 Euro Schmerzensgeld lautet das Urteil in erster Instanz gegen den Narkosearzt. Dieser setzte sich dagegen zur Wehr und ging in Berufung. Das Landgericht Bielefeld musste daraufhin erneut prüfen, ob der Tod des 14-Jährigen bei einer Knieoperation im St. Elisabeth Krankenhaus in Gütersloh auf einen Fehler des Beschuldigten zurückgeht.
Narkosearzt wieder vor Gericht
01:46 Min.. Verfügbar bis 26.05.2024.
Der angeklagte Narkosearzt mit seinem Verteidiger
Der 48-Jährige hatte bei der OP nicht bemerkt, dass die Schläuche am Narkosegerät falsch angeschlossen waren. Infolgedessen erstickte der 14-jährige Patient.
Wie schon im ersten Prozess sind auch diesmal die Eltern des verstorbenen Jungen persönlich im Gerichtssaal anwesend. Sie sind Nebenkläger in dem Verfahren. Es sei belastend und schwierig, sagt Mutter Natalja Fuhr im Gespräch mit dem WDR:
Die Eltern des verstorbenen Jungen Viktor und Natalja Fuhr
Die Eltern sind empört, dass der Angeklagte noch immer eigenverantwortlich im St. Elisabeth Hospital in Gütersloh Narkosen durchführt.
Weitere Verfahren offen
Gutachter sahen im ersten Prozess eine Mitschuld von anderen Ärzten. Die Staatsanwaltschaft prüft noch, ob sie diese ebenfalls anklagt.