Offenbar ist der Mann aus Protest auf den Baustellenkran geklettert. Zwei Tage zuvor war nämlich sein zugemülltes Grundstück im Stadtteil Kinderhaus geräumt worden - mittlerweile schon zum fünften Mal. Seit Jahren beschäftigt der Münsteraner die Polizei, Behörden und seine Nachbarn.
Mann schreit Forderungen vom Kran herunter
Auch am Montag stellt sich der 58-Jährige immer wieder auf den Ausleger des Krans und schreit seine Forderungen herunter: Er wolle jemanden vom Land NRW sprechen oder Münsters Polizeipräsidentin.
Polizeieinsatz seit Mittwoch
Seit Mittwoch ist die Polizei Tag und Nacht vor Ort. Mittlerweile hat sie aber ihre Strategie verändert und sämtliche Gesprächsversuche eingestellt. Klar ist aber, dass die Polizei nach dem Einsatz Regressforderungen an den Kranbesetzer stellen will - das möchte auch die Baufirma. Die musste nämlich bereits Stahl- und Betonlieferungen abbestellen. Ein Schaden von rund 15.000 Euro sei dadurch entstanden.
Straßen rund um den Kran gesperrt
Die Polizei und das Technische Hilfswerk sperren die Straßen seit Mittwoch rund um den Kran ab. Zeitweise war auch die Hammer Straße komplett gesperrt.
Die Einsatzkräfte bitten Anwohner und Verkehrsteilnehmer um Verständnis, dass sie den 58-Jährigen aktuell nicht von dem Kran herunterholen können. Sie möchten erst sichergehen, dass er sich selbst und andere nicht gefährdet.
Nachbarin zuvor bedroht
Seit sieben Jahren soll der Mann die Nachbarn, darunter auch Ingrid Peters, mit seinem vermüllten Grundstück terrorisieren. Die Situation sei schon lange "psychisch belastend" und der 58-Jährige "unberechenbar", erzählte Peters. Erst vor kurzem soll er sie bedroht haben. Er habe unter anderem auf ihr Küchenfenster eingehämmert und soll ihr zudem eine tote Ratte in den Briefkasten gelegt haben.
Langjähriger Rechtsstreit
Das Oberlandesgericht Hamm hat nach eigenen Angaben am Donnerstag über mehrere Klagen des Münsteraners entschieden. Wegen vorheriger Vorfälle läuft bereits seit Jahren ein Rechtsstreit mit dem 58-Jährigen. Wie das OLG Hamm entschieden hat, wird in der kommenden Woche mitgeteilt. Zunächst muss die Gerichtsentscheidung nämlich den Anwälten des 58-Jährigen zugestellt werden, erst dann kann die Öffentlichkeit informiert werden.
Der Mann war bereits zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt - wegen Diebstahls und Bedrohungen. Ihm wurde auch verboten, weiter Müll in seinem Garten zu horten. Dagegen hatte der Mann aber Berufung eingelegt.