Neuer Abschnitt
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Der Neunjährige trug trotz winterlicher Kälte lediglich ein T-Shirt. Mitarbeitenden der Deutschen Bahn war der Junge am Sonntag ohne Jacke und ohne Begleitung am Bielefelder Hauptbahnhof aufgefallen. Auf Nachfrage gab er an, Geschenke für seinen nächsten Geburtstag suchen zu wollen - so die Bundespolizei in einer Pressemitteilung.
Orangen-Limonade und Kuchen bei der Bundespolizei
Nachforschungen haben ergeben, dass der Junge in einer betreuten Wohngruppe in Hamm lebt, die er unangemeldet verlassen hatte. Diese hatte ihn am Sonntag bereits als vermisst gemeldet. Bis seine Betreuerin ihn abholte, kümmerten sich Beamte der Bundespolizei um den Jungen - mit selbstgebackenem Kuchen, Orangenlimo und einer Folge "Tom und Jerry" im Fernsehen. Das hat ihm offenbar gefallen, denn er möchte laut Bundespolizei wieder nach Bielefeld kommen. Nächstes Mal allerdings in Begleitung.
Alleinreisende Kinder: am besten mit Vollmacht
Kinder sind laut Gesetz ab dem vollendeten siebten Lebensjahr zwar beschränkt geschäftsfähig, allerdings sollten sie eine unterschriebene Vollmacht der Eltern oder Betreuer mitführen. Mit der Bahn dürfen Kinder bereits ab sechs Jahren alleine reisen, allerdings empfiehlt die Deutsche Bahn auch hier eine Vollmacht, in der Eltern oder Betreuer die Reise erlauben.