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Die Frau war bereits im Oktober mit ihrem Fahrrad gestürzt und hatte sich leichte Verletzungen zugezogen. Bei der Unfallaufnahme bemerkten die Rettungskräfte den Alkoholgeruch. Erst jetzt wurde das rechtsmedizinische Gutachten an die Polizei übermittelt - mit dem Promillewert von 5,18. Dieser bedeutet für Menschen, die nicht hohe Mengen Alkohol gewohnt sind, üblicherweise akute Lebensgefahr.
Die Polizei schreibt in ihrer Meldung: "Einen vergleichbaren Wert hat es im Zuständigkeitsbereich der Polizei MK bislang nicht gegeben."
Iserlohnerin muss mit Strafe rechnen
Gegen die Iserlohnerin wird wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt. Der Gesetzgeber sieht hierfür Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Gefängnis vor.
Polizei weist auf Folgen von Alkoholkonsum hin
Die Polizei erklärt in ihrer Meldung außerdem, viele wüssten nicht, dass auch Radfahrer ihren Autoführerschein verlieren können, wenn sie betrunken fahren. Ab 1,6 Promille erwarte die Betroffenen ein Strafverfahren. Das gelte auch schon ab 0,3 Promille, wenn der Radfahrer einen Unfall verursacht oder Ausfallerscheinungen zeigt.
Stand: 24.11.2020, 11:40