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Hundefriseurin darf weitermachen. Lokalzeit Münsterland. 14.01.2021. 02:36 Min.. Verfügbar bis 14.01.2022. WDR. Von Andrea Hansen.
Hundesalon darf öffnen
Eine Emsdettener Hundefriseurin hat erfolgreich gegen die Schließung ihres Hundesalons geklagt. Die Arbeit in ihrem Salon sei nicht durch die Coronaschutzverordnung verboten, entschied das Verwaltungsgerichts Münster in einem Eilverfahren.
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Dienstleistungen seien laut Corona-Schutzverordnung zulässig, wenn der 1,5 Meter-Abstand zu Kunden gewahrt werde, so das Verwaltungsgericht Münster in einem Eilverfahren. Das sei bei der Übergabe der Hunde der Fall.
Abstand zu Hundebesitzern gewährleistet
Die Hundefriseurin habe ein entsprechendes Hygienekonzept umgesetzt, so das Gericht. Die Tiere würden im Hundesalon an der Tür zum Frisieren und Krallenschneiden kurz übergeben; der Abstand von 1,5 Metern zum Hundebesitzer bleibe dabei gewahrt.
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Beschluss noch nicht rechtskräftig
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Dagegen kann bis zum 25. Januar Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster eingelegt werden.
Stand: 14.01.2021, 20:00