Neuer Abschnitt
Neuer Abschnitt
Während der Corona-Pandemie müssen viele Feierlichkeiten in der Freizeit-Branche ausfallen oder werden verschoben. Theater, Konzerthallen und andere Veranstalter vertrösten ihre Kunden dann oft mit Gutscheinen als Ersatz.
Gutschein für ungültig erklärt
Wenn die dann schließlich eingelöst werden sollen, kommt es allerdings oft zu Problemen, so die Beobachtung der Verbraucherzentralen: Kunden müssen oft eine Nummer im Internet eingeben, um ihren Gutschein einzulösen. Dabei kommt es vor, dass der dann plötzlich für ungültig erklärt wird. Warum, bleibt unklar.
Anbieter spielen auf Zeit
Oder die Anbieter spielen auf Zeit und vertrösten ihre Kunden. Den Verbraucherschützern ist das ein Dorn im Auge. Ein Trost für die Kunden: Gutscheine müssen im Ersatzfall bis Ende 2021 ihre Gültigkeit behalten.
Stand: 15.10.2020, 14:45