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Im Kreis Gütersloh gilt seit dem 28.12.2020 eine Ausgangsbeschränkung zwischen 22 und 5 Uhr. Dagegen wollte ein Bürger aus Rietberg vorgehen.
Gericht sieht Maßnahme als angemessen an
Der Antragssteller war der Ansicht, dass es zur Eindämmung des Infektionsgeschehen ausreiche, die Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum auf fünf Personen aus zwei Haushalten zu beschränken. Das sieht das Gericht aber anders.
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Die Richter sieht die "Ausgangssperre" als angemessene Maßnahme, um die Kontaktbeschränkungen besser kontrollieren zu können und um gesellige Zusammenkünfte zu unterbinden.
Weiteren Klärungsbedarf sieht das Gericht aber bei der Frage, ob die Eingriff in das Recht der Freiheit der Person im Bezug auf Aktivitäten, die mit dem sonstigen infektionsschutz vereinbar sind, angemessen sind. Hier bezieht sich das Gericht auf Spaziergänge oder sonstige Aktivitäten von Angehörigen desselben Hausstandes an der frischen Luft. Da dies aber nicht Teil des Antrags war, hält das Gericht die derzeitigen Regelungen aufrecht.
Weitere Eilanträge aus den Kreisen Lippe, Herford und Gütersloh
Zuvor hatte das Verwaltungsgericht bereits zwei Eilanträge von Bürgern aus den Kreisen Lippe und Herford abgelehnt, über drei weitere Eilanträge aus den Kreisen Gütersloh und Herford müssen die Richter noch entscheiden.
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Stand: 30.12.2020, 18:02