Bereits vor Prozessbeginn bildete sich vor dem Gebäude des Gütersloher Amtsgerichts eine lange Schlange. Das öffentliche Interesse an dem Prozess gegen Axel Nußbaum war groß. Die meisten Besucherinnen und Besucher konnten allerdings coronabedingt nicht in den Saal. Lediglich 15 Personen konnten den Prozess im Saal 105 mitverfolgen.
Hier verlas die Staatsanwaltschaft zunächst den Tatvorwurf. Nußbaum hatte am 16. November einen falschen Impfausweis vorgelegt, um an einer Sitzung im Gütersloher Kreistag teilzunehmen. Das ehemalige AfD-Mitglied machte kein Geheimnis daraus und gab zu, dafür "eine gute Fälschung vorgelegt" zu haben.
Nußbaum zu Geldstrafe verurteilt
Das Amtsgericht Gütersloh verurteilte Nußbaum zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro. Die Vorsitzende Richterin betonte in ihrer Urteilsbegründung, dass Nußbaum den Verstoß zwar zugegeben hätte, als "gewählter politischer Vertreter aber eine Vorbildfunktion in der Gesellschaft hätte".
Er hatte Ende November einen falschen Impfausweis vorgelegt, um an einer Sitzung im Kreistag teilzunehmen. Der 59-Jährige hatte die Tat bereits im Vorfeld zugegeben und seine Ämter niedergelegt. Er war unter anderem Sprecher des Partei-Kreisverbands und hatte für die Fraktion im Düsseldorfer Landtag gearbeitet.
Axel Nußbaum will gegen das Urteil Berufung einlegen. Seiner Meinung nach war die Hausdurchsuchung, bei der ein gefälschter Impfpass gefunden worden war, nicht rechtens.
Zunächst weiterer Verdacht: Handel mit gefälschten Ausweisen
Die Staatsanwaltschaft ermittelte auch, weil Nußbaum im Verdacht stand, mit gefälschten Impfpässen zu handeln. Bei einer Razzia wurden allerdings keine Beweise dafür gefunden.
Nußbaum räumte bereits ein, einen falschen Ausweis benutzt zu haben. Den Handel mit gefälschten Impfpässen stritt er aber ab.
Über dieses Thema berichtet die Lokalzeit OWL am 25.04.2022 im Radio und Fernsehen.