Von L-Gas auf H-Gas - Was Sie zur Umstellung wissen müssen

Stand: 08.12.2022, 18:20 Uhr

In einigen Gegenden in Deutschland ist es schon passiert, anderswo steht es noch bevor: Beim Erdgas erfolgt mancherorts eine Umstellung von L-Gas auf H-Gas. Alles Wissenswerte für Privathaushalte.

Rund ein Viertel der Privathaushalte in Deutschland wird mit L-Gas versorgt. Das soll sich bis zum Jahr 2030 ändern. Ab dann setzt Deutschland ausschließlich auf H-Gas.

Im Zuge der Umstellung, die in einigen Regionen schon erfolgt ist und in anderen noch bevorsteht, müssen Heizungen, Warmwasserbereiter und Gasherde umgerüstet werden. Aber adhoc geschieht nichts.

Vermieter wie Mieter werden lange Zeit im Voraus über die Umstellung informiert. Extra-Kosten für die Umstellung selbst fallen nicht an, wohl müssen aber in Ausnahmefällen neue Geräte angeschafft werden. Dafür gibt es Zuschüsse. Fragen und Antworten.

Warum ist überhaupt eine Umstellung von L-Gas auf H-Gas nötig?

L-Gas kommt derzeit vorwiegend im Norden und Westen Deutschlands, darunter zum Teil in NRW, zum Einsatz. Allerdings neigen sich die L-Gas-Vorkommen, die aus Deutschland oder aus den Niederlanden stammen, allmählich ihrem Ende zu.

Das "L" bei L-Gas ist übrigens die Abkürzung für "low calorific", auf Deutsch: "niederkalorisch". Was heißt, dass dieses Gas einen vergleichsweise geringen Brennwert und Energiegehalt aufweist. Im Gegensatz dazu punktet das H-Gas - das "H" steht kurz für "high calorific" ("hochkalorisch") - mit einem höheren Brennwert und Energiegehalt.

Weil das L-Gas langsam knapp wird, erfolgt bis 2030 eine sogenannte Marktraumumstellung. Dabei wird das Erdgasnetz einschließlich aller angeschlossenen Geräte wie etwa Heizungen oder Gasthermen von L-Gas auf H-Gas angepasst. H-Gas kommt im überwiegenden Teil Deutschlands bereits seit langem zum Einsatz. Es stammt aus Norwegen, Großbritannien und Russland.

Wo in Deutschland erfolgt überhaupt die Umstellung?

Zum Beispiel teilweise in Nordrhein-Westfalen. In der Region Remscheid wurde schon in diesem Jahr mit der Umstellung begonnen, sie soll 2024 abgeschlossen sein. In Münster soll die Umstellung ab 2026 erfolgen, in Detmold ab 2025. In Meerbusch (Rhein-Kreis Neuss) ist die Umstellung von L-Gas auf H-Gas bereits abgeschlossen.

Ebenfalls eine Umstellung gibt es in

  • Bremen
  • Niedersachsen
  • Sachsen-Anhalt (teilweise)
  • Rheinland-Pfalz (teilweise)
  • Hessen (teilweise)

Wie erfahre ich von der Umstellung?

Vom jeweiligen Netzbetreiber. Er schreibt alle betroffenen Haushalte an. In dieser Woche haben beispielsweise Haushalte in Köln einen Brief des Netzbetreibers bekommen, in dem er über die Umstellung informiert.

Die Vorlaufzeit für die Umstellung beträgt zwei Jahre. Wer in diesem Jahr eine Benachrichtigung bekommt, kann mit der Umstellung im Jahr 2024 rechnen.

Wie sieht der Ablauf der Umstellung konkret aus?

Der örtliche Netzbetreiber ist verpflichtet, ein "Gasbüro" einzurichten. Dorthin kann sich jeder bei Fragen wenden. Und so läuft es im Einzelnen ab:

  • Fachleute des Netzbetreibers kommen nach vorheriger Terminabsprache vorbei und erfassen alle vorhandenen Gasgeräte. Das geschieht in der Regel zwei Jahre vor der Umstellung. Manchmal reicht es aus, Geräte anzupassen, manchmal müssen aber auch neue Geräte her. Ob eine Anpassung möglich ist, erfahren Sie in der Regel erst nach dem Termin.
  • Ist eine Anpassung möglich, muss der Netzbetreiber den Termin drei Wochen im Voraus ankündigen. Dann geht es darum, an den Geräten etwa Düsen auszutauschen oder Regelarmaturen neu einzustellen. Für die Kosten kommt der Netzbetreiber auf.
  • In einigen Fällen erfolgt stichprobenartig eine Qualitätskontrolle der vorgenommenen Arbeiten. Dieser Termin muss ebenfalls drei Wochen im Voraus angekündigt werden.

Und was, wenn Geräte nicht angepasst werden können?

Dann müssen neue her - das kann in einigen wenigen Fällen vorkommen. Der Netzbetreiber informiert dann den jeweiligen Haushalt. Es kann darum gehen, beispielsweise Gasherde, Gasthermen, Gasheizkessel oder Gasdurchlauferhitzer neu anzuschaffen. Das geht auf Rechnung des Eigentümers der Geräte.

Dafür können Betroffene Zuschüsse beantragen. So können sie etwa bei ihrem Netzbetreiber einen Antrag für einen Zuschuss von 100 Euro stellen. Das ist im Energiewirtschaftsgesetz vorgesehen. Zudem ist für Heizgeräte ein weiterer Zuschuss möglich, auch hierfür muss ein Antrag beim Netzbetreiber gestellt werden. Abhängig vom Alter des bisherigen Geräts gibt es einen Zuschuss zwischen 100 und 500 Euro.

Wer nach Bekanntgabe des Umstellungstermins freiwillig ein neues Gerät anschafft und so die Umstellung obsolet macht, kann ebenfalls einen Zuschuss von 100 Euro pro Gerät beantragen.

Muss ich Handwerker in die Wohnung lassen - und wie schütze ich mich hier vor Trickbetrügern?

Ja, Sie müssen beauftragte Firmen in ihre Wohnung lassen, damit die Fachleute ihre Gasgeräte inspizieren können. Sie bekommen spätestens drei Wochen vorab einen festen Termin für den Besuch. Sie können dann die Handwerker noch an der Wohnungstür dazu auffordern, sich auszuweisen. Das ist etwa über eine ID-Nummer, die auch auf Ihrer Benachrichtigung steht, möglich. Im Zweifelsfall können Sie sich auch in Ihrem Gasbüro erkundigen, ob alles seine Richtigkeit hat.

Kostet H-Gas beim Heizen mehr als L-Gas?

Laut der Bundesnetzagentur nicht. Zwar sei H-Gas teurer als L-Gas. Weil H-Gas aber einen höheren Energiegehalt als L-Gas aufweist, benötigen Sie davon unter dem Strich weniger, so die Bundesnetzagentur.