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"Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung des Kunden": So sieht das Kölner Oberlandesgericht den Verkauf eines gebrauchten Audi A4 mit manipulierter Abgas-Software und verurteilte den VW-Konzern dazu, dem Käufer den Kaufpreis zu erstatten. Das teilte das OLG am Freitag (25.01.2019) mit.
Das OLG wies damit die Berufung des Autokonzerns gegen ein gleichlautendes Urteil des Kölner Landgerichts als "offensichtlich unbegründet" zurück.
Tatsächlichen Schadstoffausstoß nicht gekannt
Der Kläger machte geltend, dass er das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn er bei Vertragsschluss den tatsächlichen Schadstoffausstoß gekannt hätte. Ein Software-Update sei nicht geeignet, den Mangel zu beheben. Zudem seien schädliche Auswirkungen auf den Motor zu befürchten.
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Das Urteil ist insofern bemerkenswert, weil es überhaupt zu einem solchen gekommen ist. In der Vergangenheit hatten sich VW-Konzern und Geschädigte oftmals auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt. "Als obergerichtliche Entscheidung hat dieses Urteil schon einen gewissen Stellenwert", sagte ein Sprecher des Oberlandesgerichts dem WDR.
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21.500 Euro hatte der Kläger für den Audi bezahlt. VW muss ihm nun 17.000 Euro erstatten. Abgezogen vom Kaufpreis hat das Gericht die sogenannte Nutzungsentschädigung - im vorliegenden Fall 4.500 Euro für vom Kläger gefahrene 54.000 Kilometer.
Theoretisch kann VW laut OLG noch beim Bundesgerichtshof Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung einlegen. Voraussetzung dafür sei aber eigentlich, dass eine Partei beim OLG mit mehr als 20.000 Euro unterlegen ist.
Diesel-Skandal: VW soll auch beim Nachrüsten geschummelt haben. Aktuelle Stunde. 23.12.2018. 00:59 Min.. Verfügbar bis 23.12.2019. WDR. Von Oliver Schöndube.
Stand: 25.01.2019, 20:27