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Bundesnotbremse: Ausgangssperren und Schulschließungen sind rechtens
Stand: 30.11.2021, 11:40 Uhr
Nachts grundsätzlich nicht mehr vor die Tür, Treffen nur noch mit einem weiteren Haushalt: Diese Regelungen im Anfangsstadium der Corona-Pandemie sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht.
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Welche künftigen Corona-Maßnahmen sind mit dem Grundgesetz vereinbar? Auch darum ging es beim heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Corona-Notbremse, deren Regelung im Frühjahr in Kraft trat. Nach Ansicht der Richterinnen und Richter waren die Ausgangsbeschränkungen, Schulschließungen und Kontaktbeschränkungen verfassungskonform.
Bundesverfassungsgericht: In "äußerster Gefahrenlage" rechtens
Damit hat das Bundesverfassungsgericht mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen der sogenannten Bundesnotbremse zurückgewiesen. Sie seien "in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie" nicht verfassungswidrig, so das Gericht in Karlsruhe. Trotz der Eingriffe in Grundrechte seien die Regelungen - auch angesichts der damals verfügbaren Informationen - verhältnismäßig gewesen.
Corona-Rückblick: Die Bundesnotbremse und ihre Maßnahmen
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Schulschließungen griffen schwerwiegend in Recht auf Bildung ein
Gleichzeitig erkannten die Richter aber erstmals ein Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung an. Die Schulschließungen seien zwar ebenfalls rechtens gewesen, hätten aber auf schwerwiegende Weise in dieses Recht eingegriffen.
Darum waren die Schulschließungen trotzdem rechtens:
Bei der Entscheidung, dass die Schulschließungen dennoch rechtens waren, berücksichtigte das Bundesverfassungsgericht einige konkrete politische Rahmenbedingungen. Unter anderem diese:
- Dem Recht auf Schule standen "überragende Gemeinwohlbelange" in Gestalt der Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit gegenüber.
- Die Impfkampagne stand im April noch am Anfang.
- Schulschließungen waren erst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 zulässig.
- Die Bundesländer waren verpflichtet, bei Schulschließungen Distanzunterricht anzubieten.
Wie das Bundesverfassungsgericht weiter entschied, sprach auch die Befristung der Schulschließungen auf gut zwei Monate für ihre Zulässigkeit. So sei gewährleistet gewesen, dass der Schutz von Leben und Gesundheit nicht durch Impffortschritte an Dringlichkeit verliere.
Außerdem habe der Bund bereits vor der Verabschiedung der Bundesnotbremse Vorkehrungen getroffen, Schüler in Zukunft möglichst nicht mehr derart zu belasten.
Kommen die Maßnahmen erneut?
Um 13 Uhr treffen sich am Dienstag die amtierende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), ihr möglicher Nachfolger Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten. Sie wollen unter anderem über neue, schärfere Maßnahmen angesichts der angespannten Corona-Lage beraten. Im Gespräch dürften dann auch Ausgangsbeschränkungen, Schulschließungen und Kontaktbeschränkungen sein.
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Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) forderte gleich nach der Urteilsverkündung per Twitter, eine neue Bundesnotbremse zu beschließen. "Wir müssen jetzt schnell handeln."
Anders sieht das der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle. Bei Twitter schrieb er: "Dass der Gesetzgeber im April 2021 Ausgangsbeschränkungen einführen durfte, bedeutet nicht, dass der Gesetzgeber im Dezember 2021 Ausgangsbeschränkungen einführen muss."