Die NRW-Landesregierung wird das russische Kriegssymbol "Z" erst einmal nicht grundsätzlich verbieten. "Um Symbole zu verbieten, so weit sind wir noch nicht", sagte Landesjustizminister Peter Biesenbach (CDU) dem WDR. Das Land prüft zwar zurzeit, ob das "Z" als verfassungswidriges Symbol eingestuft werden kann, ähnlich wie etwa das Hakenkreuz - für eine tatsächliche Umsetzung eines solchen Verbots sind die rechtlichen und praktischen Hürden aber sehr hoch. Das heißt, es ist sehr schwer, ein solches Verbot zu verhängen.
Unabhängig von dieser laufenden Prüfung können die Staatsanwaltschaften und Gerichte in NRW laut Biesenbach im Einzelfall untersuchen, ob strafrechtliche Vorschriften verletzt wurden. Dazu müsse nachgewiesen werden, dass mit dem Zeigen des "Z"-Symbols ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg befürwortet wird.
Nach individueller Untersuchung Geld- oder Haftstrafen möglich
Lässt sich das nachweisen, dann können unter Umständen Geldstrafen oder Haftstrafen bis zu drei Jahren verhängt werden. Bislang gebe es aber noch keine Untersuchung eines solchen Falls in NRW, sagte Biesenbach.
Mit den neuen Aussagen des Landesjustizministers deutet sich an, dass es wohl schwerer ist als erst gedacht, gegen das "Z" vorzugehen. Das Land Berlin, Bayern und Niedersachsen haben angekündigt, das öffentliche Tragen des Symbols zu ahnden. Und auch CDU, FDP und SPD in NRW hatten sich für ein Verbot des "Z" ausgesprochen. Landesflüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) forderte am Samstag auf Twitter, es bundesweit zu verbieten.
"Z" steht offenbar meist für Unterstützung des russischen Angriffskriegs
Das weiße "Z" wird in Russland auf Panzern und Uniformen, aber auch außerhalb des Militärs auf Autos oder Gebäuden gezeigt - meist offenbar, um Zustimmung zum russischen Krieg gegen die Ukraine zu demonstrieren. Es soll für "Za Pobedu" - "Für den Sieg" stehen. Das Symbol wird auch im Ausland und in den sozialen Medien verwendet.