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Manche Menschen, die in diesen Wochen aus der Ukraine nach Deutschland kommen, wollen am liebsten sofort arbeiten und ihr eigenes Geld verdienen. Andere suchen Arbeit, um sich in Deutschland eine Perspektive aufzubauen. Aber geht das so einfach?
Nicht alle Menschen dürfen direkt arbeiten
Normalerweise lauten die Regeln so: Nicht arbeiten dürfen Ankommende, solange sie in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen sowie Menschen in den ersten drei Monaten nach ihrer Ankunft - es sei denn, Personen dieser beiden Gruppen haben eine "Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz". Mit dieser dürfen Ukrainerinnen und Ukrainer selbstständig oder bei einem Arbeitgeber arbeiten. Das letzte Wort hat in diesem Fall die Ausländerbehörde.
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Anerkannte Geflüchtete und Asylberechtigte hingegen dürfen laut der Agentur für Arbeit uneingeschränkt arbeiten. Eine deutsche Staatsangehörigkeit brauchen sie dafür nicht.
Für Ukrainer könnte es eine Ausnahme geben
Deutsche Politiker haben genau über dieses Thema jetzt gesprochen. Diskutiert wird, ob es für Ukrainerinnen und Ukrainer eine Ausnahme geben soll und sie nach ihrer Ankunft in Deutschland sofort einen Job annehmen dürfen. Damit das klappt, sollen den Geflüchteten schnell und unkompliziert unter anderem Sprachkurse angeboten werden.
Auch Kinderbetreuung wäre dann beispielsweise ein wichtiges Thema. Bei all diesen Fragen soll in Zukunft ein Online-Portal namens "Germany 4 Ukraine" helfen. Am 7. April wollen sich die Politiker noch einmal treffen. Spätestens dann könnte es eine Entscheidung dazu geben, ob der Einstieg in den Job für Ukrainerinnen und Ukrainer einfacher gemacht wird.
Infos zur Organisation eines Jobs
Wer bis dahin schon etwas tun möchte, kann sich hier informieren:
- Wer einen Berufsabschluss in der Ukraine hat und diesen in Deutschland anerkennen lassen möchte, dem hilft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Über eine telefonische Hotline (+49 30 1815 1111) gibt es auf Englisch oder Deutsch Informationen dazu, für welchen Beruf welche Stelle zuständig ist. Diese Stelle prüft dann die Qualifikationen des Bewerbers und sagt, ob man in Deutschland arbeiten kann. Manchmal ist dann zum Beispiel eine Weiterbildung erforderlich.
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- Für junge Menschen aus der Ukraine gibt es beispielsweise die Möglichkeit, eine Ausbildung zu beginnen. Ankommende mit Aufenthaltserlaubnis dürfen das uneingeschränkt. Wer noch auf diese Erlaubnis wartet, wendet sich im Idealfall an die Ausländerbehörde der jeweiligen Kommune, die eine Erlaubnis hierfür erteilen muss. Währenddessen kann die Person durch das Asylbewerberleistungsgesetz finanzielle Hilfe bekommen. Das gilt auch bei einer schulischen Ausbildung oder einem Studium.
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- Für Ausbildung und Job ist die deutsche Sprache eine wichtige Voraussetzung. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat für Sprach- und Integrationskurse ein Online-Angebot eingerichtet. Hier können Ukrainerinnen und Ukrainer nach Kursen in ihrer Nähe suchen: