Neues Gesetz zu Triage: Das hat der Bundestag beschlossen

Stand: 10.11.2022, 19:05 Uhr

Ältere und Menschen mit Behinderung dürfen auf Intensivstationen nicht benachteiligt werden - auch, wenn die Betten knapp werden, etwa in einer Pandemie. Der Bundestag hat dazu heute Triage-Regelungen beschlossen.

Der französische Begriff "Triage" ist vielen erst seit Corona ein Begriff. Es geht um nicht weniger als um Leben oder Tod. Genauer, um die Frage: Wer darf überleben, wenn es in Krankenhäusern eng wird? Wer bekommt dann das letzte Beatmungsgerät? Triage heißt es, wenn Ärzte diese unvorstellbar schwere Entscheidung treffen müssen. In der Pandemie war diese Situation plötzlich erschreckend real geworden.

Was ist vom Bundestag beschlossen worden?

Um sicherzustellen, dass behinderte Menschen bei einer solchen Entscheidung nicht benachteiligt sind, hat der Bundestag am Donnerstagabend ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Darin heißt es zwar, dass die "aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit" eines schwerkranken Menschen maßgebliches Kriterium sei bei der Zuteilung von lebensrettenden Maßnahmen. Alter, Behinderung und Grad der Gebrechlichkeit dürften aber bei der Triage-Entscheidung keine Rolle spielen. Genauso wenig die ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung.

Die Krankenhäuser werden außerdem verpflichtet, ihre Entscheidungen über die Zuteilung von intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten der jeweiligen Landesbehörde zu melden.

Gesetz war Auftrag des Bundesverfassungsgerichts

"Wer ein Intensivbett benötigt, muss es bekommen – auch in der Pandemie", sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dazu am Donnerstag. "Aber prinzipiell muss klar sein, dass Menschen mit Behinderungen oder ältere Menschen auch in Zeiten knapper Kapazitäten nicht benachteiligt werden." Diesem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts trage das nun beschlossene Gesetz Rechnung.

Im vergangenen Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht ein neues Triage-Gesetz verlangt, nachdem neun Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen Verfassungsbeschwerde eingereicht hatten. Sie befürchteten, von Ärzten aufgegeben zu werden, wenn keine Vorgaben existieren.

Wer darf die Entscheidung treffen?

Laut neuem Gesetz muss die Zuteilungsentscheidung "einvernehmlich" von zwei Fachärztinnen oder -ärzten getroffen werden, die zudem im Bereich Intensivmedizin praktizieren, hier über mehrjährige Erfahrung verfügen und die betroffenen Patienten "unabhängig voneinander begutachtet haben".

Können sich die zwei Fachkräfte nicht einigen, müssen die betroffenen Patienten von einer weiteren Ärztin oder einem Arzt begutachtet werden, anschließend entscheidet die Mehrheit.

Gibt es Kritik an den neuen Regelungen?

Kritik an dem neuen Gesetz gab es laut Deutscher Presse-Agentur von der Union und der AfD. Die Union bemängelte, dass die Regelung nur für Pandemien und nicht für Naturkatastrophen, Krieg oder Terroranschläge gelten soll. Die AfD sprach von einer Übergriffigkeit des Staates. Das Gesetz sei Ausdruck eines tiefen Misstrauens gegenüber Ärzten, denen mit bürokratischen Regeln die Möglichkeit genommen werden solle, zum Wohl der Patienten zu entscheiden.

Wie war die Triage bisher geregelt?

Bisher gab es für den Triage-Fall nur Empfehlungen von medizinischen Fachgesellschaften. Etwa: Es bekommt der Corona-Patient ein Bett oder eine Beatmungsmaschine, der nach ärztlicher Untersuchung die bessere Erfolgsaussicht hat. Das Problem daran: Dadurch bestehe das Risiko, dass die Überlebenschance bei Menschen mit Behinderung sachlich falsch eingeschätzt werden könnte. Und dann würden im Zweifel Nicht-Behinderte in der Intensiv-Versorgung vorgezogen werden. Das verstieße gegen das Grundgesetz, wonach kein Mensch mit Behinderung benachteiligt werden darf.

An dem jetzt beschlossenen Entwurf für das neue Gesetz zu Triage mitgearbeitet hat Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen. Es sei niemandem leicht gefallen, so Dahmen, "hier einfach mal irgendeine gesetzliche Regelung aufzuschreiben". Man habe "sehr viele Dinge geprüft, miteinander abgewogen". Das neue Gesetz trage all den unterschiedlichen Perspektiven und Bedenken ausgewogen Rechnung und werde "hoffentlich für den unwahrscheinlichen Fall eine gute Leitschnur für Ärzte sein".