Spanien samt Kanaren jetzt Risikogebiet: Was Urlauber wissen müssen

Stand: 03.09.2020, 20:00 Uhr

Nachdem die Bundesregierung die Corona-Situation auf den Kanaren neu bewertet hat, gilt nun wieder ganz Spanien als Risikogebiet. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Wie ist die aktuelle Situation in Spanien und auf den Kanaren?

Nach Informationen der EU-Behörde für Krankheitsvorsorge (ECDC) sind bislang mehr als 470.000 Menschen in Spanien an Covid-19 erkrankt. Laut Johns-Hopkins-University sind mehr als 250.000 dieser Fälle noch akut, mehr als 29.000 Infizierte starben seit dem Beginn der Pandemie.

Besonders betroffen sind laut Auswärtigem Amt neben Regionen wie Kantabrien, Kastilien und Léon, La Rioja, Navarra, dem Baskenland, Mallorca und Madrid auch die Kanarischen Inseln. Vor allem auf Gran Canaria und Teneriffa gibt es demnach vermehrt Neuinfektionen.

Dadurch, dass auch in dieser Region die Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten wurde, gelten die Kanarischen Inseln jetzt auch als Risikogebiet. Für ganz Spanien gilt somit eine offizielle Reisewarnung der Bundesregierung.

Was müssen Urlauber aus NRW jetzt wissen, die gerade in Spanien / auf den Kanaren sind?

Für Reisende, die derzeit Urlaub auf den Kanarischen Inseln machen, gelten nun die gleichen Regeln wie für alle anderen Spanien-Urlauber. Bei der Rückkehr nach Deutschland müssen sie einen Corona-Test machen und sich anschließend in häusliche Quarantäne begeben. Diese darf erst nach 14 Tagen oder wenn ein negatives Testergebnis vorliegt verlassen werden. Zudem müssen sie sich nach der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW bei dem Gesundheitsamt in ihrem Wohnort melden. Wer gegen diese Quarantäne-Regeln verstößt, dem drohen empfindliche Bußgelder.

Was bedeutet das jetzt für ausstehende Buchungen etwa in den Herbstferien?

Urlauber, die eine Reise auf die Kanaren gebucht haben, bevor die sieben Inseln als Risikogebiet eingestuft wurden, können ihren Urlaub in den meisten Fällen kostenlos stornieren. Laut Verbraucherzentrale haben Pauschalreisende einen Anspruch auf die Rückzahlung des Reisepreises. Grundlage dafür ist laut Gesetz, dass "außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände" vorliegen. Die deutschen Gerichte erkennen diesen Fall nach Informationen des Auswärtigen Amtes an, sobald eine offizielle Reisewarnung gilt.

Schwieriger gestaltet sich die Situation für Individualreisende, vor allem, wenn sie beispielsweise ihre Unterkunft direkt beim Anbieter in Spanien gebucht haben. Dann greift dort das spanische Recht, das Übernachtungen in Hotels und Ferienwohnungen bislang nicht verbietet.

Anders sieht es aus, wenn Fluggesellschaften aufgrund der Reisewarnung der Bundesregierung Flüge nach Spanien ausfallen lassen. Dann haben Reisende "die Wahl zwischen der Erstattung des Flugpreises, wenn Sie den Flug nicht mehr antreten wollen, oder einem Ersatzflug zu einem späteren Zeitpunkt, der Sie nichts zusätzlich kosten darf", wie die Verbraucherzentrale erklärt.

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