Picknicks und Hochzeitsgesellschaften wieder erlaubt

Stand: 20.05.2020, 08:29 Uhr

  • Landesregierung verkündet weitere Corona-Lockerungen
  • Picknicks und Hochzeitsgesellschaften wieder erlaubt
  • Tattoo- und Piercingstudios können öffnen
  • Krankenbesuche ab Mittwoch erlaubt

Kurz vor dem Feiertag hat die Landesregierung weitere Lockerungen bekanntgegeben: So darf wieder gepicknickt werden und bei standesamtlichen Hochzeiten sind Gesellschaften wieder erlaubt.

Die Regeln gelten schon ab Mittwoch (20.05.2020), wie die Landesregierung am Dienstagabend via Twitter mitteilte. Auch Tattoo- und Piercingstudios dürfen gegen Auflagen wieder öffnen. Dazu veröffentlichte die Landesregierung eine aktualisierte Coronaschutz-Verordnung.

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Die Lockerungen im Einzelnen: Hochzeiten

Standesamtliche Trauungen sind wieder mit Gästen möglich, die nicht direkt zur Familie oder einem zweiten Haushalt gehören. Voraussetzung bleibt der Mindestabstand. Die Gäste dürfen sich auch mit dem Hochzeitspaar vor dem Ort der Trauung treffen. Aber: Umarmungen und Händeschütteln sind weiter tabu.

Picknick

Das Picknicken ist seit Mittwoch (20.05.2020) im öffentlichen Raum wieder erlaubt – unter Beachtung des Kontaktverbots und des Mindestabstands. Das Grillen im öffentlichen Raum bleibt untersagt.

Tattoo- und Piercingstudios

Tätowieren und Piercen ist als körpernahe Dienstleistung wieder erlaubt – unter Einhaltung von Hygiene- und Infektionsschutzstandards.

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Besuche in Krankenhäusern und Reha-Zentren

Seit Mittwoch (20.05.2020) sind Besuche in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen wieder zulässig. Voraussetzung dafür sind individuelle, einrichtungsbezogene Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte, um Patienten, Bewohner und Personal vor dem Coronavirus zu schützen. Es ist maximal ein Besuch pro Tag und Patient von maximal zwei Personen zulässig. Dies hatte die Landesregierung schon vor einigen Tagen angekündigt.

Freibäder und Naturbäder

Pünktlich zum Feiertag und dem anstehenden tollen Wetter haben Schwimmbäder die Erlaubnis zu öffnen - dazu zählen auch Naturbäder. Ab Mittwoch (20.05.2020) dürfen sie unter strengen Hygieneauflagen wieder Gäste empfangen. Dagegen bleiben Hallenschwimmbäder, Spaßbäder, Saunen und ähnliche Einrichtungen vorerst geschlossen.

In den Bädern gelten die Abstandsregeln von 1,5 Metern sowie das Kontaktverbot. Der Zutritt ist beschränkt: Je 10 Quadratmeter Fläche darf sich maximal ein Gast im Freibad aufhalten. Der Betreiber muss erfassen, welche Gäste sich wann im Freibad aufgehalten haben. Ein gastronomisches Angebot ist nur unter Auflagen möglich. Die Nutzung von Duschen ist unter Einhaltung des Mindestabstands zulässig.

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