Was die Homeoffice-Pauschale bringt

Stand: 17.12.2020, 10:43 Uhr

Für viele ist Homeoffice in der Corona-Pandemie zum Arbeitsalltag geworden. Dadurch entstehen Kosten, die man nun zum Teil von der Steuer absetzen kann. Doch davon profitieren nicht alle.

Arbeiten am Küchentisch oder im Kinderzimmer: Wegen der Corona-Krise arbeiten Millionen Menschen zumindest zeitweise von zu Hause. Lange Arbeitswege fallen damit zwar weg, dafür steigen aber Strom- und Heizkosten. Manche haben auch Schreibtisch und Bürostuhl gekauft oder in schnelleres Internet investiert.

Diese Ausgaben sollen leichter in der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Der Bundestag beschloss am Mittwochabend eine Homeoffice-Pauschale von maximal 600 Euro im Jahr. Sie soll für die Steuererklärungen der Jahre 2020 und 2021 gelten.

Was ist konkret geplant?

Für jeden Tag Homeoffice gibt es eine Steuerpauschale von 5 Euro - allerdings nur für maximal 120 Tage, also insgesamt höchstens 600 Euro. Wer mehr als 120 Tage zuhause gearbeitet hat, hat Pech gehabt.

Der Pauschalbetrag wird bei der Steuerberechnung vom Einkommen abgezogen. Das zu versteuernde Einkommen wird dadurch kleiner und die fälligen Steuern sinken.

Muss ich meine Zeit im Homeoffice nachweisen?

Das ist noch nicht ganz klar. Experten raten aber dazu, sich eine Bestätigung vom Arbeitgeber zu besorgen. Das gilt besonders, wenn jemand mal im Büro und mal von zuhause aus gearbeitet hat. In der Regel müssen Arbeitnehmer aber für simple Steuererklärungen keine Nachweise mehr beim Finanzamt einreichen.

Lohnt sich die Pauschale für alle?

Nein, denn die Homeoffice-Pauschale zählt ähnlich wie die Pendlerpauschale zu den Werbungskosten. Das sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Beruf entstehen wie etwa Arbeitskleidung oder Weiterbildungen.

1.000 Euro werden dafür pauschal bei allen angerechnet - egal, ob sie diese Ausgaben nachweisen können oder nicht. Nur wer mit seinen Werbungskosten inklusive Homeoffice-Pauschale über 1.000 Euro kommt, wird also extra entlastet.

Wer profitiert eher und wer nicht?

Das hängt zum Beispiel davon ab, wie weit man früher zur Arbeit fahren musste. Denn je mehr Tage jemand von daheim gearbeitet hat, desto weniger Pendlerpauschale kann er anrechnen. Die beträgt 0,30 Euro pro Kilometer Arbeitsweg (eine Strecke).

Ab rund 17 Kilometern Arbeitsweg lohnt sich die Pendlerpauschale also rechnerisch mehr als die Homeoffice-Pauschale. Zwar fallen beim Pendeln noch Kosten für Sprit oder Fahrkarten an, dafür können beim Homeoffice etwa Strom-, Heiz- und Internetkosten steigen.

Was kann man im Homeoffice noch steuerlich geltend machen?

Auch Anschaffungen wie einen Schreibtisch, Drucker, Bürostuhl oder Laptop kann man absetzen, wenn der Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt. Wer seinen eigenen Telefon- und Internetanschluss dienstlich nutzt, kann das ebenfalls angeben - allerdings in der Regel nur mit etwa 20 Prozent der Monatsrechnung. Auch das zählt alles zu den Werbungskosten.

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