Verlängerung des "Lockdown light": Das schlagen die Länder vor

Stand: 23.11.2020, 15:15 Uhr

Mit einer Verlängerung und Verschärfung des "Lockdown light" wollen die Länder die Zahl der Neuinfektionen bis Weihnachten senken. Für die Feiertage sollen die Maßnahmen dann gelockert werden.

Die Zahl der Neuinfektionen steigt derzeit zwar nicht mehr so stark wie im Oktober, aber sie sinkt eben auch nicht. Das ist jedoch erklärtes Ziel der Politik und daher verdichten sich die Anzeichen, dass am Mittwoch in den Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Länderchefs nicht nur eine Verlängerung der derzeit gültigen Corona-Maßnahmen, sondern stellenweise auch Verschärfungen beschlossen werden.

Verlängerung der Maßnahmen bis 20. Dezember

Diesen Kurs wollen die Länder bis mindestens zum 20. Dezember fahren, wie aus einem Beschluss-Entwurf hervorgeht, der dem WDR vorliegt. Welche der Maßnahmen am Mittwoch tatsächlich beschlossen werden, steht noch nicht fest. "Das geht aber in die richtige Richtung", sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Montag zur Linie der Bundesländer.

Allerdings sind sich die Chefs der CDU-regierten Länder bislang offenbar in einigen Punkten noch nicht einig mit ihren Kollegen aus anderen Bundesländern. Das geht aus einem CDU-Beschlusspapier hervor, das dem WDR vorliegt.

Verlängerung des "Lockdown light"

Die Länder sind sich demnach einig, dass die bestehenden Beschränkungen bis mindestens 20. Dezember verlängert werden sollen. Viele halten darüber hinaus zusätzliche Maßnahmen bis zum 17. Januar für erforderlich, um die Infektionszahlen auch in den Wintermonaten zu senken. CDU-regierte Länder sehen diese Verlängerung erstmal nicht als notwendig und wollen die Entscheidung darüber erst am 15. Dezember treffen.

In Ländern, in denen die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tage schon vorher unter 35 sinkt, sollen die Maßnahmen schon früher gelockert werden können. Sinken die Zahlen bis zum 20. Dezember jedoch nicht unter den Inzidenzwert von 50, ist eine Verlängerung der Beschränkungen um jeweils weitere 14 Tage angedacht.

Für die Zeit um Weihnachten schlagen die Ministerpräsidenten jedoch vom 21. bis 27. Dezember eine vorübergehende Lockerung der Maßnahmen vor.

Kontaktbeschränkungen

Treffen sollen nur noch mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten erlaubt sein. Kinder, die jünger als 14 Jahre sind, sind von dieser Regelung ausgenommen. Für den privaten Bereich möchten die CDU-regierten Länder an die Menschen appellieren, sich auf festen Hausstand zu beschränken. Auf private Reisen und Besuche soll demnach verzichtet werden.

Die bestehenden Regelungen, dass unter anderem Gastronomie und Kultureinrichtungen schließen müssen, bleiben bestehen. Zudem wollen Bund und Länder mit den Religionsgemeinschaften Vereinbarungen treffen, wie während Gottesdiensten und anderen Zusammenkünften die Zahl der Kontakte reduziert werden kann.

Weihnachten

Vom 21. bis 27. Dezember beziehungsweise bis 3. Januar sollen sich fünf beziehungsweise zehn Personen treffen dürfen, die aus mehr als zwei Haushalten kommen. Für die Zeit nach den Feiertagen schlagen die Länderchefs vor, dass sich die Menschen für mehrere Tage in eine freiwillige Selbstquarantäne begeben, um bei einer möglichen Infektion die Weiterverbreitung des Virus zu verhindern.

Für die Zeit zwischen dem 21. Dezember und 3. Januar bitten die Länder Arbeitgeber Betriebsferien zu machen oder ihre Mitarbeiter ins Homeoffice zu schicken, um so die Arbeitsstätten für die Zeit um Weihnachten und Silvester zu schließen. Die CDU möchte außerdem die Weihnachtsferien schon am 21. Dezember beginnen, um Familien freiwillige Quarantäne und Kontaktreduzierung vor Weihnachten zu ermöglichen.

Maskenpflicht

Nach den Plänen der Länder soll es eine Maskenpflicht in allen öffentlichen Gebäuden, im öffentlichen Personennahverkehr und an Orten, an denen Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können gelten. Zudem gilt eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht überall bei der Arbeit, mit Ausnahme am Platz, wenn dort mehr als 1,5 Meter Abstand bis zur nächsten Person eingehalten werden können. Ohnehin sollen Arbeitgeber "unbürokratische Homeoffice-Lösungen" für ihre Mitarbeiter ermöglichen.

Die CDU-regierten Länder dagegen wollen Vorgaben bei der Maskenpflicht auf den "Publikumsverkehr in Innenstädten" beschränken und die genaue Ausgestaltung den Kommunen überlassen. Statt Maskenpflicht am Arbeitsplatz wollen sie es bei einem "Appell an Wirtschaft und Arbeitswelt, Hygieneregeln einzuhalten" belassen.

Schulen

Auch in der Schule soll der Mund-Nasen-Schutz Pflicht für alle Schüler ab der 7. Klasse auch am Platz zur Pflicht werden. Allerdings nur, wenn die Schule in einer Region liegt, in der die Inzidenz "deutlich" über 50 liegt. "Schulen ohne Infektionsgeschehen können davon ausgenommen werden", heißt es in dem Entwurf. Nach dem Willen der CDU-regierten Länder soll die Maskenpflicht allerdings in allen Schulen gelten, Ausnahmen seien gegebenfalls an Grundschulen zulässig.

Zudem sollen die Länder selbst entscheiden dürfen, welche "weiterführende Maßnahmen" ergriffen werden können. Obwohl in dem Beschluss-Entwurf betont wird, wie wichtig Präsenzunterricht ist, wird in diesem Zusammenhang Hybridunterricht erwähnt, also eine Kombination aus Präsenz- und Distanzunterricht.

In Schulen, in denen sich ein Lehrer oder Schüler mit Corona infiziert, soll sich die gesamte betroffene Klasse fünf Tage in Quarantäne begeben und anschließend alle Schüler und Lehrer einen Antigen-Test machen. Fällt dieser negativ aus, kann der Unterricht fortgesetzt werden.

Universitäten und Hochschulen sollen "grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen", schlagen die Länder vor.

Silvester

Um die Einsatzkräfte und Krankenhäuser zu entlasten wollen die Länder ein Böllerverbot für Silvester erlassen - so heißt es bis jetzt. Der Verkauf, Kauf und das Zünden von Feuerwerkskörpern wäre nach diesem Plan dann verboten.

Ob es tatsächlich zu diesen Verboten kommt, schien NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Montag noch gar nicht so sicher. "Dass große Menschenaufläufe verhindert werden müssen, ist klar", sagte er. Und wenn die Entscheidung am Mittwoch für ein landesweites Böllerverbot fallen sollte, dann sei auch ein Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper "logisch". Wenn es aber dabei bleiben sollte, dass die Kommunen selber entscheiden, ob sie die Böllerei am 31. Dezember verbieten, dann hat Laumann offenbar eher Zweifel an einem Verkaufsverbot.

Aus dem Papier der CDU-regierten Länder geht hervor, dass es nach deren Willen kein Verkaufsverbot für Böller und auch kein generelles Böllerverbot geben soll. Ausnahme: "Auf belebten Plätzen."

Hilfen für die Wirtschaft

Um die Einbußen abzumildern, die Unternehmen, Selbstständige, Vereine und andere Einrichtungen durch die Einschränkungen hinnehmen müssen, sollen die für November geltenden Hilfen bis zum 20. Dezember fortgeführt werden. Auch die Hilfen im Rahmen der Überbrückungshilfe III sollen bis Mitte 2021 verlängert werden.

Zur Diskussion: "Opt-out-Klausel"

Wie aus dem Papier der CDU-geführten Länder hervorgeht, soll auch über eine sogenannte "Opt-out-Klausel" diskutiert werden. Demnach könnten Länder, "in denen die Inzidenz in sieben aufeinander folgenden Tagen unter 50 liegt oder deren Infektionsdynamik eine dauerhafte Stabilisierung unterhalb des Schwellenwertes erwarten lässt", von den beschlossenen Einschränkungen abweichen und Lockerungen vornehmen.

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