Restaurant-Besuch: Chaos bei Corona-Regeln

Stand: 21.06.2020, 18:43 Uhr

  • Zahlreiche Corona-Regeln für Restaurant-Gäste
  • Starke Unterschiede unter den Bundesländern
  • Deutschlandkarte mit den Regelungen im Überblick

Von Jörn Seidel

Wann muss ich eine Maske tragen? Sind meine Kontaktdaten immer anzugeben? Und wo muss ich unbedingt reservieren? Wer in diesen Tagen einen Restaurant-Besuch plant, der sollte sich genau informieren, welche Regeln im jeweiligen Bundesland gelten. Denn die Corona-Maßnahmen für die Gastronomie unterscheiden sich stark. Ein Überblick (Stand: 21.06.2020).

Keine Sperrstunde in NRW

Während zum Beispiel ein Ruhrgebietler in der Heimat von einer Sperrstunde verschont bleibt, muss er im Ostsee-Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern das Restaurant bis 24 Uhr verlassen.

Und während sich ein Westfale im heimatlichen China-Restaurant am warmen Buffet bedienen darf, muss er sich im Nordsee-Urlaub in Niedersachsen die "Ente süß-sauer" wegen der dortigen Hygiene-Vorschriften an den Tisch bringen lassen.

Nur mit Maske und Desinfektion

Selbstbedienungsbuffets sind zwar auch in Hessen erlaubt. Im Unterschied zu NRW muss man dort aber als Gast im Restaurant weder einen Mund-Nasen-Schutz tragen noch sich die Hände vor dem Gang ans Buffet desinfizieren.

Föderale Unterschiede auch bei der Registrierung: Mal müssen alle Gäste ihre Kontaktdaten hinterlassen, mal muss es nur eine Person, mal niemand.

Nicht selten gibt es auch eine Pflicht zur Reservierung. Fast immer gelten allerdings Ausnahmen, sodass die Pflicht ausgehöhlt wird.

Viele weitere Regeln

Zusätzlich gelten überall die jeweiligen Regelungen zum Mindesabstand. Und Gastronomen müssen noch viele andere Auflagen beachten.

"Am liebsten hätten wir natürlich bundesweit einheitliche 'Corona-Regelungen' - das wäre für Gäste wie Gastronomen am einfachsten", sagt der NRW-Sprecher des Gaststättenverbands Dehoga, Thorsten Hellwig, dem WDR. Noch wichtiger als Einheitlichkeit sei jedoch, dass die Regelungen nicht zu streng seien. Zumindest in NRW sei das der Fall.

Einheitlichkeit nicht gewollt

Trotz der anstehenden Ferienzeit ist mit einheitlichen Gastro-Regeln nicht zu rechnen. Das sei aber durchaus beabsichtigt, teilt das NRW-Gesundheitsministerium auf WDR-Anfrage mit.

Ein Grund: "Die Infektionsgeschehen und die daraus abzuleitenden Vorgaben sollen künftig stärker regional bewertet werden", so eine Sprecherin. Bedeutet: Infizieren sich in einer NRW-Gemeinde viele Menschen mit dem Coronavirus, müssen Restaurant-Gäste auf Norderney trotzdem keine Masken tragen.

Fehlende Einheitlichkeit sorgt allerdings für Verwirrung. So könnte es passieren, dass man als Sauerländer im Schwarzwald-Urlaub als Einziger mit Maske ein Restaurant betritt. Oder dass man trotz leerer Tische wieder rausgeschickt wird. Denn in Baden-Württemberg wird ein Gast laut Corona-Verordnung ohne Reservierung nicht bedient.

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