Es klingt wie in einem schlechten Film. Ein Hotelgast bestellt sich eine Prostituierte aufs Zimmer; diese steckt offenbar das Geld ein, ohne Gegenleistung. Der Gast ruft die Polizei. Erst durch diesen skurrilen Fall in einem Kölner Hotel fiel auf, dass gegen diverse Corona-Regeln verstoßen wurde.
Touristen-Hotels müssen schließen
Bis zu 5.000 Euro muss der Kölner Hotelbetreiber nun zahlen - eine angemessene Strafe, findet Manuela Baier vom Landhotel Kallbach in der Eifel. Sie musste ihr Hotel diesen Monat schließen, weil dort sonst nur Touristen übernachten.
Auch Thorsten Hellwig vom Hotel- und Gaststättenverband Dehoga NRW betont, dass die Corona-Regeln nun mal für alle gleichermaßen gelten. "Wir empfehlen unseren Mitgliedern, sich den Grund der Übernachtung, also den geschäftlich bedingten Grund, vom Gast bestätigen zu lassen, um auf der sicheren Seite zu sein", sagt Hellwig.
Hotels nicht im Fokus der Ordnungsämter
Hotels seien bislang nicht im Fokus der Ordnunsgämter, sagt Silke Ulrich vom Ordnungsamt der Stadt Aachen. "Wir haben unser Hauptaugenmerk auf Kontrollen in den Fußgängerzonen, auf die Maskenpflicht, gelegt."
So ist es in vielen anderen Städten in NRW. Ein Sprecher der Stadt Düsseldorf teilt mit: Im Gegensatz zu Gaststätten seien Hotels "kein Kontrollschwerpunkt". Und so drängt sich die Frage auf, ob der Kölner Fall wirklich ein Einzelfall ist, oder ob die Ordnungsämter nicht doch auch verstärkt Hotels kontrollieren müssten.