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NRW-Vizeministerpräsident Joachim Stamp zu Grenzschließungen wegen Corona. Westpol . 15.03.2020. UT. DGS. Verfügbar bis 15.03.2021. WDR.
Corona: Welche Kinder jetzt noch in Kita und Schule dürfen
- Kitas und Schulen in NRW dürfen nur noch mit Sondererlaubnis betreten werden
- Kinder von "Schlüsselpersonen" werden weiter betreut
- Öffentliches Leben soll aufrechterhalten werden
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Kitas und Schulen in NRW sind wegen der Corona-Pandemie von Montag (16.03.2020) an für fast alle gesperrt. Nach einem Erlass der Landesregierung dürfen nur noch wenige Kinder und Schüler in die Einrichtungen gebracht werden.
Diese Ausnahmen werden bei Kindern von Eltern gemacht, deren Job für die Gesellschaft unentbehrlich ist und für die keine andere Betreuung ihrer Kinder möglich ist. Das gilt aber nur, wenn beide Elternteile eine sogenannte Schlüsselperson sind.
Wer gehört zur Gruppe der "Schlüsselpersonen"?
Eine Liste der betroffenen Berufsgruppen hat das Familienministerium am Sonntag (15.03.2020) veröffentlicht. Demnach sind "Schlüsselpersonen" Eltern, die in kritischen Infrastrukturen beruflich tätig sind. Dazu zählt die Landesregierung folgende Branchen:
- Energie wie Strom, Gas, Kraftstoffversorgung
- Wasser, Entsorgung
- Ernährung, Hygiene
- Informationstechnik und Telekommunikation
- Gesundheit
- Finanz- und Wirtschaftswesen wie Banken und Jobcenter
- Transport und Verkehr
- Medien
- staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune)
- Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe
Eine detaillierte Liste gibt es beim Familienministerium:
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Innerhalb dieser Berufsgruppen gehe es noch darum, ob derjenige auch wirklich eine Schlüsselposition innehabe. Denn dies muss der Arbeitgeber bescheinigen, so Familienminister Stamp.
Inhaltsverzeichnis
- Ausgewählter Teil: Teil 1/2 - Corona: Welche Kinder jetzt noch in Kita und Schule dürfen
- Teil 2/2 - Corona: Welche Kinder jetzt noch in Kita und Schule dürfen
Stand: 15.03.2020, 22:09