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Seit zwei Monaten hat Matthias K. seine Kinder nicht gesehen. Seine zwei Töchter leben bei der Mutter, sie hat das Sorgerecht. Eigentlich darf er sie alle zwei Wochen besuchen - doch wegen Corona verweigert die Mutter Matthias K. das Besuchsrecht.
Ihre Begründung: Angst, dass er die Kinder anstecken könnte. Matthias K. versteht die Kontaktsperre für ihn als Vater nicht: "Gerade jetzt sollte man doch zusammenhalten."
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Offenbar kein Einzelfall
Matthias K. ist nicht allein, sagt die Anwältin für Familienrecht, Monika Mainz-Kwasniok. Vor allem Väter seien derzeit davon betroffen. "Ich habe seit Mitte März mit vielen Vätern zu tun gehabt, denen die Kinder vorenthalten wurden, und die Begründung lautete: Wegen Corona! Ohne, dass noch andere Begründungen genannt wurden."
Umgangsrecht gilt trotz Corona
Das Umgangsrecht in Coronazeiten ist juristisches Neuland, trotzdem gilt grundsätzlich, dass Kinder ein Recht auf den Umgang mit beiden Elternteilen haben. Umgangstermine, die im Vorfeld vereinbart wurden, sollten trotz Ausgangsbeschränkungen beibehalten werden, so Mainz-Kwasniok.

Umgangsrecht trotz Corona
Ein befristetes persönliches Kontaktverbot lasse sich nur dann begründen, wenn sich der andere Elternteil zum Beispiel in einem Risikogebiet aufgehalten habe oder bei ihm COVID-19-Symptome vorlägen.
In anderen Fällen gelte das Umgangsrecht trotz Coronakrise. Betroffene können ihr Recht auch einklagen. Allerdings gebe es auch an den Familiengerichten derzeit Probleme mit Corona, berichtet die Anwältin. Viele Geschäftsstellen seien nur zur Hälfte besetzt, selbst bei Eilanträgen komme es zu Verzögerungen.
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Verfahren könnten zunehmen
Das bestätigt der Stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstags, Mathias Grandel. Langsam werde der Rechtsbetrieb zwar wieder hochgefahren, doch bis in den Gerichtssälen wieder Normalität herrsche, könne es dauern.
Der Anwalt erwartet, dass wegen der Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen die Zahl der Verfahren vor den Familiengerichten deutlich zunehmen werde.
Vernunft ist gefragt
Auch Anwältin Mainz-Kwasniok rechnet damit, dass es mehr Verfahren vor Familiengerichten geben könnte. Es gebe keine Präzedenzentscheidungen für Pandemien. "Von allen Beteiligten ist jetzt Vernunft verlangt, und dieser Appell geht nicht nur an die beteiligten Eltern, die vielleicht zu tief in ihrem Nachtrennungskonflikt verstrickt sind, sondern auch an die beratenden Anwälte: Corona sollte keine Ausrede sein, um Umgang zu verweigern und Entfremdung zu betreiben."
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Stand: 02.05.2020, 20:48