Für Genesene "kann die Quarantänepflicht entfallen", so das NRW-Gesundheitsministerium. "Der Nachweis über einen vollständigen Impfschutz bzw. Genesung muss dem Gesundheitsamt vorgelegt werden." Weitere Informationen dazu gibt es hier:
Für Genesene "kann die Quarantänepflicht entfallen", so das NRW-Gesundheitsministerium. "Der Nachweis über einen vollständigen Impfschutz bzw. Genesung muss dem Gesundheitsamt vorgelegt werden." Weitere Informationen dazu gibt es hier: