Drei-Euro-Corona-Test: Wie kann ich nachweisen, dass ich einen Anspruch habe?

Stand: 02.07.2022, 19:09 Uhr

Wer einen Drei-Euro-Test machen will, muss jetzt einen konkreten Grund haben. Doch wie soll man das nachweisen? Und wie wird kontrolliert?

Nach mehr als einem Jahr ist nun Schluss mit kostenlosen Corona-Tests für alle. Zum Nulltarif gibt es die Bürgertests nur noch in Ausnahmefällen - zum Beispiel für Menschen, die Angehörige im Pflegeheim besuchen oder sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Einen Bürgertest mit drei Euro Selbstbeteiligung gibt es in den folgenden Fällen:

  • Rote Corona-Warn-App
  • Veranstaltungen in Innenräumen besuchen
  • Personen ab 60 Jahre treffen
  • Personen mit Vorerkrankungen oder besonderem Risiko treffen

Formulare unterschreiben, Lichtbildausweis vorlegen

Doch wie sollen solche Begründungen überprüft werden? Dazu heißt es im Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums: Solche Besuche müssten "glaubhaft" gemacht werden. Beim Drei-Euro-Test muss grundsätzlich ein Formular unterschrieben und damit bestätigt werden, dass der Test wegen eines geplanten Konzertbesuchs, einer Familienfeier oder eines Besuchs bei einem vorerkrankten Angehörigen gemacht wird.

Wie bisher muss auch ein "amtlicher Lichtbildausweis" vorgelegt werden. Zumindest bei einer Kulturveranstaltung kann zusätzlich eine Konzertticket als Beweis gelten. Doch ein ähnlicher Beleg ist beim Angehörigenbesuch oder der Familienfeier naturgemäß schwierig.

Land bietet Musterformular an

Als Erleichterung bietet das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium inzwischen ein Musterformular zum Herunterladen an. Das Bundesgesundheitsministerium habe auf Nachfrage erklärt, dass eine Eigenerklärung verwendet werden könne, um zu zeigen, dass man für einen kostenlosen oder Drei-Euro-Test in Frage kommt, hieß es am Samstag.

Die Erklärung könne ausgefüllt und in der Teststelle vorgelegt werden. Wichtig sei, dass wahrheitsgemäße Angaben gemacht und wenn möglich Unterlagen zum Beleg mitgenommen würden. Und: Das Formular sei eine "Handlungshilfe" und kein offizielles Dokument, das Teststellen akzeptieren oder verwenden müssten.

Testzentren sind skeptisch

Für die Testzentrenbetreiber stellt die neue Verordnung eine Herausforderung dar. Sie sollen künftig Belege verlangen. Das sei ein bürokratischer Aufwand, der kaum zu bewältigen sei, so ihre Kritik. Es sei kaum möglich, die Angaben der Getesteten zu überprüfen.

"Einen Nachweis, ob ich wirklich heute Oma Erna im Pflegeheim besuche, gibt es natürlich nicht. Den können wir auch nicht überprüfen und schon gar nicht aufbewahren", sagte Benjamin Föckersperger, Geschäftsführer von "Coronatest.de", am Donnerstag dem ZDF. "Das riecht schon jetzt wieder nach massivem Missbrauch, den wir da zu erwarten haben."

Auch in der WDR-Community gab es Kritik: "Wisst ihr Politiker eigentlich, was ihr zum Beispiel Seniorenheimen für eine zusätzliche Bürokratie aufbürdet, damit man seine Angehörigen besuchen kann?", schrieb ein User am Donnerstag auf Facebook. Die Maßnahme sei "wieder einmal absolut nicht durchdacht".

Lauterbach verteidigt Regelung

Solchen Bedenken widerspricht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbauch (SPD). "Wenn die Großmutter im Pflegeheim ist, dann braucht man von der Pflegeeinrichtung ein Formblatt, das unterschrieben ist. Das muss hinterlegt werden", sagte er am Donnerstag dem ZDF. Das Formblatt dafür könne aus dem Netz heruntergeladen werden.

Der Aufwand sei überschaubar, meint Lauterbach. Man dokumentiere, dass man die Kriterien erfülle. Der Minister räumte aber ein: "Man ist immer auf die Ehrlichkeit der Bürger angewiesen."

Grundsätzlich verteidigte Lauterbach die Regelung jedoch: "Im Vergleich zu dem Betrug, den wir gehabt haben, ist diese Regelung besser, weil man zumindest etwas dokumentieren muss." Über Stichproben sei es möglich, nachzuprüfen und Missbrauch vorzubeugen. "Und derjenige, der betrogen hat, der macht sich ja auch strafbar."

Kritik von Pflegeunternehmen in NRW

Der Arbeitgeberzusammenschluss "Ruhrgebiets-Konferenz Pflege" kritisierte am Donnerstag mit der neuen Teststrategie verbundene finanzielle Einbußen. Durch die neue Testverordnung würden die Mittel für die geforderten Tests in Altenheimen um fast 30 Prozent gekürzt.

"Die Ruhrgebietskonferenz-Pflege fürchtet, dass das Chaos um die neue Testverordnung und die Einführung einer Eigenbeteiligung zu einem Ansturm auf die Pflegeeinrichtungen führen wird." Der damit verbundene Aufwand könne seit Donnerstag nicht mehr über den "Pflegerettungsschirm" abgerechnet werden. Dieses Instrument, über das die Träger der Altenpflege den coronabedingten Mehraufwand geltend machen konnten, sei abgeschafft worden.

Bevölkerung bei Drei-Euro-Tests gespalten

Die Einführung einer Kostenbeteiligung von drei Euro für Corona-Bürgertests trifft in Deutschland auf ein gespaltenes Echo. 47 Prozent der Menschen finden den Preis von drei Euro mit Ausnahme bestimmter Personengruppen für angemessen, 43 Prozent hingegen nicht, wie eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov ergab. Zehn Prozent machen keine Angabe.

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