Bundestag entzieht Altkanzler Schröder einen Teil seiner Sonderrechte

Stand: 19.05.2022, 14:55 Uhr

Der deutsche Bundestag hat Altkanzler Gerhard Schröder einen Teil seiner Sonderrechte als früherer Regierungschef entzogen.

Der Haushaltsausschuss beschloss am Donnerstag die Abwicklung des Büros von Gerhard Schröder, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Ausschusskreisen erfuhr. Das verbliebene Personal soll anderweitige Aufgaben übernehmen, hieß es in einem Antrag der Regierungskoalition, der im Ausschuss eine Mehrheit fand. Dieser lag dem ARD-Hauptstadtstudio vor dem Beschluss vor.

Anrecht auf Ruhegeld und Personenschutz behält Schröder

Anrecht auf ein Ruhegehalt und auf Personenschutz hat der Altkanzler aber weiterhin. Die christdemokratische Opposition hätte dem sozialdemokratischen Politiker am liebsten auch sein Ruhegehalt gestrichen. Sie warf Schröder unter anderem vor, dem internationalen Ansehen Deutschlands zu schaden. Die Ampel-Parteien kamen aber nach juristischer Prüfung zu dem Schluss, dass das sehr wahrscheinlich verfassungswidrig wäre.

Schröder steht wegen seiner Russland-Kontakte, seiner Nähe zum russischen Präsidenten Wladimir Putin und seiner Posten bei russischen Staatskonzernen massiv in der Kritik. Der heute 78-Jährige war von 1998 bis 2005 Bundeskanzler. Danach übernahm er Aufgaben unter anderem für die Pipeline-Gesellschaft Nord Stream, die russische Gazprom und den Energiekonzern Rosneft.

Altkanzler distanziert sich nicht von Russland

Weil er sich von diesen Aufgaben und Posten nach Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und zahlreicher Hinweise auf russische Kriegsverbrechen nicht distanzierte, forderte ihn die SPD-Spitze zum Parteiaustritt auf. Es gibt auch Anträge auf einen Parteiausschluss.

Sollte der Antrag so beschlossen worden sein, wie er dem ARD-Hauptstadtstudio vorlag, soll das Personal von Schröders Büro nach dem 19. Mai 2022 nicht mehr nachbesetzt werden. Die aktuellen Mitarbeitenden sollen die noch anstehenden Aufgaben abwickeln und dann auf Posten außerhalb des Büros verteilt werden. Begründet wird die Schließung damit, dass der 78-jährige Altkanzler keine zum Amt gehörenden Verpflichtungen mehr habe.

Auch EU-Parlament fordert Sanktionen gegen Schröder

Nicht nur in Deutschland soll es Einschränkungen gegen ihn geben. In einer Resolution fordert das EU-Parlament Sanktionen gegen ihn. Mit großer Mehrheit hat sich das Europaparlament für EU-Sanktionen gegen Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder ausgesprochen.

Das geht aus einer Resolution hervor, die in Brüssel vom Parlament angenommen wurde. Sie fordert EU-Staaten dazu auf, "die Liste der Personen, gegen die EU-Sanktionen verhängt wurden, auf die europäischen Mitglieder der Leitungsorgane großer russischer Unternehmen und auf Politiker, die nach wie vor Geld aus Russland erhalten, auszuweiten".

Das Parlament nennt ehemalige EU-Regierungschefs wie Wolfgang Schüssel (Österreich) und François Fillon (Frankreich), die zuletzt von ihren Ämtern bei russischen Unternehmen zurückgetreten waren. Man fordere nachdrücklich, dass andere Politiker, wie "Gerhard Schröder, dies ebenfalls tun". 

Kommentare zum Thema

  • Peter Drössler 20.05.2022, 17:22 Uhr

    Man sollte Herrn Schröder, ebenfalls die Rente streichen. Er hat 2004 mit der Agenda 2010 mit Gregor Gysi die Renten extrem unverantwortlich gekürzt. Vorher haben sich Dr. Conrad Adenauer, alle Politiker und Parteien aus der Rentenkasse bedient. Gegenüber allen anderen Ländern ist Deutschland, das Schlusslicht mit der roten Laterne innerhalb der OECD. Frau Dr. Merkel hat trotzt dieser ungerechten Fehlentscheidung ebenfalls für die Rentnerin 16 Jahren nichts unternommen. Die Renten in Österreich sind um 59 Prozent höher, von der Schweiz erst gar nicht zu sprechen. Deutschland sponsert alle anderen Länder, für den deutschen Rentner der fleißig gearbeitet hat, werden die Renten noch zusätzlich doppelt besteuert. Dies ist mehr als eine Schande!!!

  • Reuels, Elanie 19.05.2022, 17:20 Uhr

    Es ist nicht rechtens, Herr Schröder ist jetzt eine Privatperson, dieser steht die Meinungsfreiheit zu, wie jedem anderen auch.

    • Meister Schaft 19.05.2022, 17:48 Uhr

      Seine Meinung kann und konnte er schon immer äußern. Er muss nur wie jeder andere auch mit den Folgen leben. Wer einen Mord öffentlich gut heißt, bekommt auch im normalen zivilen Leben ein Problem.

  • Rudi Rallala 19.05.2022, 16:47 Uhr

    Aha - die Streichung des Ruhegeldes für Herrn Schröder ist "wahrscheinlich verfassungswidrig". Wie wär's wenn man vom Bundesverfassungsgericht eine konkrete Stellungnahme einholen würde anstatt sich mit einer "Wahrscheinlichkeit" zufrieden zu geben? Der deutsche Steuerzahler zahlt Herrn Schröder rechnerisch jeden Tag 1.147 €. Ist es nicht viel eher verfassungswidrig, daß damit seine Skrupellosigkeit finanziert wird?

    • Meinolf Leber 19.05.2022, 18:54 Uhr

      Was der Schröder macht, finde ich auch zum k.... Doch ein Ruhegehalt ist meiner Ansichg nach, wie eine Rente. Die kann man nicht einfach jemanden wegnehmen. Alle in politisch hohen Ämtern bekommen so etwas bzw. wenn sie jünger sind, sind das Übergangsgelder. Wenn, dann muss man für die Zukunft das System ändern. ...wie die Politiker in NRW, die in eine spezielle Pensionskasse einzahlen.