Corona-Arbeitsverbot im Gesundheitswesen: Klage abgewiesen

Stand: 03.03.2023, 08:29 Uhr

Sie sind nicht gegen Corona geimpft und durften deshalb im Gesundheitswesen nicht mehr arbeiten. Fünf Mitarbeiterinnen haben deshalb geklagt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Klage abgewiesen.

Sie war eine der meist diskutierten Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus: Die "Einrichtungsbezogene Impfpflicht". Von März bis Ende 2022 sollten ungeimpfte Beschäftigte in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Arztpraxen nicht mehr arbeiten dürfen. Ausnahmen sollten nur für frisch Genesene gelten. Das Ziel: Besonders anfällige Kranke und Alte vor einer Ansteckung schützen.

In den meisten Fällen wurde dieses Arbeitsverbot letztlich nicht durchgesetzt, weil in vielen Einrichtungen ohnehin Personal fehlt. Zwei Pflegerinnen und drei Sekretärinnen aus Gelsenkirchen, Essen und Bochum durften aber tatsächlich nicht mehr arbeiten.

Omikron-Variante sollte mehr brücksichtigt werden

Die fünf haben deshalb gegen ihre Arbeitgeber geklagt. Das Bundesverfassungsgericht hat das Arbeitsverbot im Mai 2022 zwar grundsätzlich bestätigt.

Die Frauen sagen aber, dass es dabei Informationen über die ihrer Meinung nach weniger gefährliche Omikron-Variante nicht berücktsichtigt habe. Durch die Klage hofften sie nachträglich auf Recht und damit auch auf Geld. Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen hat die Klage aber am Donnerstag abgewiesen.

Über dieses Thema hat die WDR 2 Lokalzeit an Rhein und Ruhr am 2. und 3. März 2023 berichtet.