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Über 27 Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer Schülerin hat das Dortmunder Schwurgericht den Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der 56-jährige Deutsche war im Sommer 2018 festgenommen worden. Nachträgliche DNA-Analysen von Tatortspuren hatten einen Treffer ergeben.
Mord entweder aus Heimtücke oder um Straftat zu verdecken
Das Gericht konnte das Tatgeschehen nicht ganz aufklären, hielt aber zwei Abläufe für möglich. Aus Sicht der Richter folgte Ralf H. Nicole-Denis Schalla damals auf dem Heimweg aus dem Bus. Wenige Meter von der Bushaltestelle überfiel er sie dann – entweder heimtückisch oder um sie sexuell zu nötigen und dies durch das Töten zu verdecken. Beide möglichen Abläufe erfüllen den Tatbestand des Mordes.
Die Verteidigung hat bereits angekündigt, Revision einzulegen. Bis das Urteil rechtskräftig ist, bleibt Ralf H. auf freiem Fuß.
Tat stets bestritten
Eine Hautschuppe, die an dem entblößten Teil der Leiche gesichert wurde, stammt mit überwältigender Wahrscheinlichkeit vom Angeklagten. Die damals 16 Jahre alte Schülerin war im Oktober 1993 auf dem Heimweg von einer Bushaltestelle in Dortmund überfallen und erwürgt worden. Der Angeklagte hat die Tat stets bestritten. Er war während des lange andauernden Prozesses aus der Untersuchungshaft entlassen und auf freien Fuß gesetzt worden und hatte sich auch in Münster aufgehalten.
Besondere Schwere der Schuld

Der Staatsanwalt hatte am vergangenen Mittwoch (20.01.2021) auf Mord plädiert und forderte die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, damit der Angeklagte nicht vorzeitig entlassen werden kann. Außerdem hatte er an den Angeklagten appelliert, sich doch noch zu äußern, damit die Eltern Gewissheit bekämen.
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Stand: 25.01.2021, 15:50