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Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Donnerstag (13.06.2019) entschieden, dass der zunächst rechtswidrig abgeschobene Tunesier Sami A. aus Bochum nicht nach Deutschland zurückgeholt werden muss.
Der Bochumer war von deutschen Behörden als islamistischer Gefährder eingestuft worden, weil er der Leibwächter des früheren Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden gewesen sein soll.
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Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte die ursprüngliche Entscheidung, dass Sami A. zurück nach Deutschland geholt werden muss, zurückgenommen. Dagegen hatte Sami A. beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde eingelegt. Diese wiesen die Richter nun aber zurück.
Stand: 13.06.2019, 11:42