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Das Dortmunder Landgericht hat am Freitag (08.11.2019) entschieden, dass die Stadt mit ihrer Internetseite gegen das Grundgesetz verstößt. Der Verlag der Ruhrnachrichten, Lensing-Wolff, hatte geklagt, weil dort auch journalistische Inhalte veröffentlicht wurden. Das ist nicht zulässig, urteilte das Gericht.
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Verleger: Sieg für die Pressefreiheit
Der Richter erklärte, dass sich "der Staat nur in engen Grenzen auf dem Gebiet der Presse" bewegen dürfe. So habe der Bundesgerichtshof den rechtlichen Rahmen im letzten Jahr sehr genau abgesteckt. Diese Grundsätze lassen sich nach Ansicht des Richters auch auf das städtische Internetportal dortmund.de anwenden.
Stadt berichtete mit eigenen Reportern
Konkret ging es in der Verhandlung um die Internetseiten aus dem Jahr 2017. Die Stadt hatte damals noch Werbung auf ihrer Webseite. Zudem berichtete sie mit eigenen Reportern von großen Veranstaltungen. Mittlerweile hat sie das Angebot im Internet deutlich zurückgefahren. Berichte von wichtigen Terminen in der Stadt oder einen Veranstaltungskalender gibt es aber nach wie vor.
Lambert Lensing-Wolff ist erleichtert
Verleger Lambert Lensing-Wolff war nach der Urteilsverkündung die Erleichterung anzusehen. Lächelnd verließ er den Gerichtssaal: "Ich wäre unaufrichtig, wenn ich nicht sagen würde, dass wir sehr froh sind über das Urteil. Weil es für uns eine große Stärkung von Pressefreiheit ist." Die Entscheidung wird wohl Signalwirkung haben. Andere Kommunen und Medienhäuser haben das Urteil mit Spannung erwartet.
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Stand: 08.11.2019, 18:02