5.000 Euro für Betroffene im Bottroper Apothekerskandal

Stand: 25.04.2022, 15:10 Uhr

Patientinnen und Angehörige, die als Nebenkläger im Bottroper Apothekerskandal um gepanschte Krebsmedikamente aufgetreten sind, sollen vom Land entschädigt werden. Die Betroffenen können 5.000 Euro beantragen.

Von Denise Friese

"Mir fällt ein Stein vom Herzen", sagt Heike Benedetti, als sie das Schreiben aus dem NRW-Gesundheitsministerium am Montagmittag erhält. Darin steht, dass Betroffene oder Hinterbliebene "ab sofort einmalig eine Leistung in Höhe von 5.000 Euro beantragen" können. Das alles "möglichst einfach" und unbürokratisch, auf der Webseite des Gesundheitsministeriums.

Dafür hatte sich die 61-Jährige über Jahre eingesetzt, "ein langer zermürbender Kampf für die Opfer" sei das gewesen, sagt Benedetti. Denn für die Betroffenen gebe es sonst keine finanziellen Hilfen.

Endlich als Opfer anerkannt

Gruppenfoto der Patientinnen und Nebenklägerinnen im Bottroper Apothekerskandal.

Der Bottroper Apotheker Peter S. hatte jahrelang Krebsmedikamente gestreckt und wurde zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Das Gericht urteilte aber nur in Sachen Betrug, nicht wegen einer Körperverletzung der Betroffenen. Ein Nachweis, welche Patientinnen und Patienten unterdosierte Krebsmedikamente bekommen haben, war im Prozess nicht möglich. Der Apotheker hatte bis zuletzt geschwiegen.

Einige leiden immer noch unter den psychischen Belastungen. Der Landtag bewilligte insgesamt 10 Millionen Euro. "5.000 Euro können für einen Betroffenen nichts entschädigen, aber mir ist wichtig, dass wir als Opfer anerkannt werden", sagt Heike Benedetti. Sie hoffe, dass möglichst viele das Geld beantragen werden.

Über das Thema berichten wir auch in der Lokalzeit Ruhr um 19.30 Uhr.