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Ist die Länge von Erholungszeiten auf Covid-Stationen nach längerem Tragen von FFP2-Masken angemessen? Die Intensiv-Krankenschwester Kristin Zuber aus dem Prosper-Hospital in Recklinghausen meint: Nein. Nachdem sie von ihrem Arbeitgeber längere Pausen forderte, wurde sie auf eine andere Station versetzt, nach eigenen Angaben strafversetzt.
Klägerin beruft sich auf Gesetzliche Unfallversicherung
Am Dienstag gab es dazu nun einen Termin vor dem Arbeitsgericht Herne: Kristin Zuber bekräftigte ihre Forderung, dass alle Pflegekräfte nach 75 Minuten Arbeit mit FFP2-Maske 30 Minuten lang keine Maske tragen müssten.
Nicht als halbstündliche komplette Pause, sondern als kurze Erholung, in der andere Arbeiten ohne Patientenkontakt erledigt werden könnten. Das empfehle auch die Gesetzliche Unfallversicherung.
Die Corona-Intensivstation – Tagebuch eines Pflegers. Lokalzeit aus Bonn. 20.01.2021. 05:05 Min.. Verfügbar bis 25.01.2022. WDR Bonn.
Krankenhaus: Keine Strafversetzung
Die Klinikleitung blieb jedoch bei ihrer Auffassung, dass eine Pause erst nach 120 Minuten angemessen sei. Eine engere Taktung sei außerdem nicht mit dem zeitlichen Aufwand bei der Versorgung der Covid-19 Patienten vereinbar.
Das Prosper-Hospital bleibt zudem bei seiner Aussage, die Krankenschwester sei keineswegs "zwangsversetzt" worden. Ihr sei ein alternativer, ebenfalls anspruchsvoller Arbeitsplatz angeboten worden. Dort seien angenehmer zu tragende chirurgische Masken ohne FFP2-Schutz möglich.
Vor Gericht keine Einigung
Da beide Seiten bei ihren Positionen blieben, verlief der erste Termin vor dem Arbeitsgericht ohne Einigung. Der Prozess geht im Mai weiter. Die Klägerin betonte in einer ersten Stellungnahme ihren Willen: "Ich lasse mich von meinem Arbeitgeber nicht maßregeln."
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Stand: 23.02.2021, 14:16