Justitia

OVG-Urteil: Abwassergebühren waren zu hoch

Stand: 17.05.2022, 14:38 Uhr

Im langen Streit um hohe Abwassergebühren in Oer-Erkenschwick ist ein Urteil gefallen. Das hat Auswirkungen für Gebührenzahler in ganz NRW.

Ein Bürger aus Oer-Erkenschwick hatte mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler in NRW gegen einen Bescheid aus dem Jahr 2017 geklagt und vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster Recht bekommen.

Sein Bescheid für das Jahr 2017 über rund 600 Euro ist nach dem Urteil rund 18 Prozent zu hoch. So darf der Zinssatz nicht bei 6,52 Prozent, sondern nur bei 2,42 Prozent liegen.

Urteil hat Folgen für Kommunen in ganz NRW

Mit der Entscheidung in dem Musterverfahren hat das OVG die langjährige Rechtsprechung des Gerichts geändert. Das hat auch Folgen für Menschen, die nicht in Oer-Erkenschwick leben: Der Bund der Steuerzahler hatte auch andere Gebührenzahler aufgefordert, Widerspruch einzulegen. Wer das getan hat, wird jetzt profitieren.

Für die Kommunen hat das Urteil Folgen in Millionenhöhe für zukünftige Haushalte. Aus dem zuständigen Ministerium heißt es dazu auf Anfrage des WDR, dass nun geprüft werde, inwiefern sich das Urteil auf die Landesgesetze auswirken werde, damit die Abwasserentsorgung gesichert werden könne.

Dafür müsse man aber abwarten, ob die Stadt Beschwerde einlegt. Revision zum Bundesverwaltungsgericht ließ das OVG nämlich nicht zu. Dagegen kann aber Beschwerde eingelegt werden.

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