Anspruch hat jeder Mann und jede Frau mit Wohnsitz in Hamm, die Transferleistungen des Staates beziehen oder ein geringes Einkommen haben. Verwaltet wird das Geld von den Schwangerenberatungsstellen. Die sollen jetzt auch zusammen mit der Stadt Hamm entscheiden, welche verschreibungspflichtigen Verhütungsmittel bezahlt werden.
Für Jüngere bezahlt die Krankenkasse
Außerdem müssen sie mindestens 22 Jahre alt sein, denn bis einschließlich 21 haben zumindest junge Frauen gegenüber der Krankenkasse einen Anspruch, dass Verhütungsmittel bezahlt werden, die ein Arzt oder eine Ärztin verordnet hat.
20.000 Euro stehen zur Verfügung
Die 20.000 Euro aus dem Verhütungsmittelfond sollen an die Schwangerenberatungsstellen in Hamm fließen. Diese sollen den Anspruch der Interessierten prüfen und die Gelder dann auch auszahlen. Bezahlt werden sollen verschreibungspflichtige Verhütungsmittel mit einer Langzeitwirkung, dazu gehören zum Beispiel die Spirale oder Drei-Monatsspritzen.
Es besteht schon eine Warteliste
Welche Verhütungsmittel genau bezahlt werden können, will die Stadt nach dem Beschluss zusammen mit den Schwangerenberatungsstellen aushandeln. Klar ist, das Kondome nicht dazu gehören. Und es gibt schon Interessierte, sagt Jannick Haggeney, Leiterin der Familienberatungsstelle der AWO: "16 Frauen haben sich schon bei uns gemeldet, die auf den Verhütungsmittelfond warten."
Ähnlicher Fond in Unna
In der Vergangenheit sei es nur in Ausnahmefällen möglich gewesen, Verhütungsmittel für sozial Benachteiligte aus Notmitteln zu bezahlen. Deswegen hat es Haggeney begrüßt, als der Rat im März den Weg für den Fond mit einem Grundsatzbeschluss frei gemacht hat. Einen ähnlichen Fond gibt es schon im Kreis Unna.