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Nachdem am Sonntag (25.08.2019) eine giftige Kobra in Herne entflohen ist, fragen sich viele, ob jeder Giftschlangen halten darf oder ob es bestimmte Voraussetzungen dafür gibt.
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Darf jeder Giftschlangen halten?
In Nordrhein-Westfalen muss man tatsächlich nur volljährig sein, um Giftschlangen halten zu können, erklärt Schlangenexperte Roland Byner von der Bochumer Feuerwehr. Während man in Hessen zum Beispiel eine Ausnahmegenehmigung braucht, um in privaten Räumen Giftschlangen halten zu dürfen, gibt es in NRW demnach keine Voraussetzungen. Behörden können die Haltung allerdings verbieten, wenn sie feststellen, dass die Tiere nicht artgerecht oder sicher gehalten werden.
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Wer kontrolliert die Schlangen-Halter?
Schlangen, die zu einer besonders geschützten Art gehören, müssen bei der Behörde angemeldet werden. Die Mitarbeiter kommen dann vorbei, um die Terrarien zu überprüfen. Ob sie die Haltung erlauben, liegt im Ermessen der Behörde. Konkrete Regeln gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht dafür. Nicht geschützte - auch giftige - Schlangen müssen den Behörden nicht gemeldet werden.
Woher bekommt man Giftschlangen?
Giftschlangen gibt es auf Börsen, im Zoo-Fachhandel und natürlich auch im Internet. Gerade dort boomt das Geschäft mit exotischen Giftschlangen. Eine Auflage für Händler gibt es nicht. Jeder Volljährige kann einem anderen Volljährigen eine Giftschlange verkaufen. Gerade bei Mambas und Kobras machen sich laut Roland Byner viele Käufer aber kaum Gedanken darüber, wie groß und stark das nur 80 Zentimeter große Jungtier einmal werden kann.
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Hinweis: In einer früheren Version dieses Artikels hatte sich ein Fehler eingeschlichen. Damals war hier zu lesen, dass alle Halter von giftigen Schlangen ihre Tiere den Behörden melden müssten. Das gilt aber nur für die besonders geschützten Arten.
Stand: 26.08.2019, 11:01