Neuer Abschnitt
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Der Besitz der sogenannten Reichsflaggen ist nicht verboten. Das Zeigen manchmal schon. Nämlich dann, wenn es in einem Zusammenhang mit einem historischen Datum geschieht.
Hohn für die NS-Opfer
Der 20. April ist das Geburtsdatum von Adolf Hitler. Für Stadt und Polizei ist das Hissen dieser Fahnen an diesem Tag eine Glorifizierung des Diktators. Und blanker Hohn für alle Opfer des Nationalsozialismus.
Die Polizei rückte zusammen mit dem Ordnungsamt mit Hubwagen an, nahm die Fahnen ab und schrieb Ordnungswidrigkeitsanzeigen. NRW-Innenminister Herbert Reul sagte, die Aktion sei ein wichtiges Signal im Kampf gegen Rechtsextremismus.
Gericht bestätigt Maßnahme von Polizei und Stadt
Bewohner der beflaggten Häuser hatten am selben Tag noch einen Antrag beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gestellt. Sie wollten die Fahnen wieder aufhängen. Das Gericht wies den Antrag aber ab und bestägtigte damit die Maßnahmen der Stadt und Polizei.
Über dieses Thema berichteten wir auch in der Lokalzeit auf WDR 2.