Vereitelter Anschlag in Essen: Wie gehe ich richtig mit einem Verdacht um?

Stand: 13.05.2022, 12:13 Uhr

Ohne die Aufmerksamkeit eines Mitschülers hätte ein 16-Jähriger in Essen möglicherweise seine Anschlagspläne in die Tat umgesetzt. Welche Hinweise sind es, die Kinder, Eltern und Lehrer aufhorchen lassen sollten? Und was ist der einfachste Weg zur Polizei?

Von Sascha Wandhöfer

In Essen hat der Mitschüler des mutmaßlichen Täters sich an einen Lehrer gewandt, der hat den Schulleiter informiert und gemeinsam haben sie der Polizei von ihrem Verdacht berichtet. Die Einsatzkräfte konnten so den geplanten Anschlag verhindern.

Welche Hinweise sind es, bei denen Kinder, Eltern und Lehrer genau hinhören und reagieren sollten? Und auf welchem Weg kann man die Polizei am besten informieren? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Welche Hinweise sollte ich melden?

Die Polizei fasst mehrere Hinweise zusammen, die aus ihrer Erfahrung auf einen möglichen Amoklauf oder Anschlag hinweisen können:

  • Zugang zu Waffen, zum Beispiel weil der Vater Jäger oder Sportschütze ist
  • das exzessive Beschäftigen mit Gewaltspielen oder -filmen
  • selbst erstellte Videos, in der sich Jugendliche als Rächer oder Kampfmaschinen darstellen
  • Hinweise auf die bevorstehende Tat oder direkte Ankündigungen - zum Beispiel in Zeichnungen, Schulaufsätzen, in E-Mails, Chats oder Internetforen
  • das Sammeln von Zeitungsartikeln, Videos und ähnlichem zu früheren Amoktaten oder Anschlägen

Mit Blick auf rechtsextreme Taten sind verbotene Symbole ein eindeutiger Hinweis, zum Beispiel Hakenkreuze, SS-Runen oder auch Grußformeln wie "Heil Hitler". Auffällig sind Abkürzungen für Slogans aus der rechtsextremen Szene. So wird aus "Heil Hitler" 88 - weil H der achte Buchstabe im Alphabet ist. Der "Weiße Arische Widerstand" wird zu WAW.

Wie melde ich mich als Schüler, Eltern oder Lehrer bei der Polizei?

Zunächst wichtig: In Notfällen oder akuter Gefahr bittet die Polizei darum, immer direkt die Notrufnummer 110 zu wählen. Ansonsten kann man die örtliche Polizeidienststelle anrufen - die Nummer findet sich zum Beispiel im Internet:

Anzeigen oder Hinweise sind auch per E-Mail oder über ein Online-Formular möglich. Natürlich ist auch der Gang zur örtlichen Polizeiwache eine Option. Dafür kann man auf Wunsch vorab einen Termin vereinbaren. So kann man das Gespräch von Anfang an in einem abgetrennten Raum führen. Dazu darf auch gerne eine Vertrauensperson mitkommen.

Muss ich Sorge haben, einen Fehlalarm auszulösen?

Nein, die Polizei fordert dazu auf, mögliche Hinweise direkt zu melden. Im gemeinsamen Gespräch klärt sie dann, was hinter einem Verdacht steckt und wie ernst er zu nehmen ist. Hier gilt: Besser ein Hinweis zu viel als einer zu wenig.

Stellen sich Hinweise als ernstzunehmend heraus, entscheidet die Staatsanwaltschaft zum Beispiel über einen Durchsuchungsbefehl. Sollte sich der Hinweis oder die Anschuldigung als falsch herausstellen, hat das keine Konsequenzen - es sei denn, sie stellen sich als böswillig falsch heraus.

Wie sollte ich als Eltern oder Lehrer handeln, wenn ich Hinweise bekomme?

Hier empfiehlt die Polizei den üblichen Weg über die örtlichen Polizeidienststellen oder bei akuter Gefahr die Notrufnummer 110.