Zoll kontrolliert Mindestlohn in Köln und Bonn

Stand: 09.03.2023, 17:25 Uhr

Der Zoll überprüft seit Donnerstagmorgen in Köln und Bonn, ob Beschäftigte den gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro oder den für ihr Gewerbe geltenden Tariflohn erhalten.

Von Oliver Köhler

Im Fokus der Zöllner stehen Taxifahrer, Paketlieferanten, Handwerker, Mitarbeitende in Gaststätten und Beschäftigte in Einzelhandelsgeschäften. Die Aktion ist Teil einer bundesweiten Kontrolle.

Am Kölner Hauptbahnhof stoppen Beamte des Zolls Taxifahrer. Sie befragen die Beschäftigten nach Löhnen und Arbeitszeiten. Kaum haben die Zollbeamten mit der Überprüfung begonnen, leert sich der Taxi-Halteplatz am Hauptbahnhof innerhalb von Minuten.

"Das erleben wir häufig", sagt Jörg Simon, Leiter des Hauptzollamtes Köln, dem WDR. "Wenn wir eine größere Kontrollaktion starten, dann entfernen sich immer einige vom Ort des Geschehens.

Kontrollen am Deutzer Bahnhof und Eigelstein

Am Deutzer Bahnhof lassen die Zollbeamten niemanden der Kontrolle ausweichen. Sie stoppen Fahrzeuge auf der vielbefahrenen Opladener Straße. Vor allem interessieren die Zöllner sich für Paketlieferanten, gemietete Kleintransporter und Handwerkerfahrzeuge.

Im Eigelsteinviertel sind Kontrollgruppen des Zolls zu Fuß im Einsatz. Hier sind es vor allem Gaststätten und Einzelhandelsgeschäfte, denen sie Besuche abstatten.

Bis zu 500.000 Euro Bußgeld

"Wir überprüfen heute in erster Linie in den Branchen, in den es in der Vergangenheit häufiger Auffälligkeiten gab. Wen wir bei den Kontrollen antreffen, ist dem Zufall überlassen. Das ist bei dieser bundesweiten Aktion anders als bei gezielten Kontrollen", sagt der Leiter des Hauptzollamtes Köln.

Die Überprüfung auf der Straße oder in Geschäften ist für die Zollbeamten allerdings erst der Beginn ihrer Prüfungen. Wenn sie bei der Befragung der Beschäftigten Verdacht schöpfen, dass etwas nicht stimmt, gehen die Kontrollen bei den Arbeitgebern weiter. Dort werten die Zöllner dann die Lohn- und Finanzbuchhaltung aus. Stellt sich heraus, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden nicht den Mindestlohn zahlen, drohen Bußgelder. "Das ist kein Kavaliersdelikt", sagt Jörg Simon. "Der Bußgeldrahmen für das Vorenthalten des Mindestlohns beträgt bis zu 500.000 Euro."

Der Zoll hat in Köln, Bonn, Leverusen und im Umland  mehr als 600 Beschäftige überprüft. In 30 Fällen gibt es laut Zoll erste Hinweise auf Verstöße gegen die Mindestlohnpflicht und andere Arbeitsgesetze.