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Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am Freitag (05.07.2019) die Klage der Städte Xanten und Lennestadt gegen das Land NRW zurückgewiesen. Die beiden Städte hatten eine Erstattung der Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen im Jahr 2015 gefordert.
Xanten: Land muss Kosten tragen
Ihrer Ansicht nach hatte das Land ihnen mehr als 400 Flüchtlinge zu Unrecht zugewiesen. Diese Personen hätten entweder noch keinen Asylantrag gestellt, oder hätten nicht aus den vom Land betriebenen Aufnahmeeinrichtungen entlassen werden dürfen. Deshalb müsse das Land auch die entstandenen Kosten tragen.
Laut dem Xantener Bürgermeister Thomas Görtz habe die Unterbringung der Flüchtlinge damals rund zwei Millionen Euro gekostet, NRW habe jedoch nur rund die Hälfte als Pauschale überwiesen.
Richter: Kommunen zur Aufnahme verpflichtet
Die Richter folgten dieser Argumentation aber nicht. Die Kommunen seien verpflichtet gewesen, die Menschen aufzunehmen. Außerdem hätten die beiden Städte keine einzige Zuweisungsentscheidung rechtlich angegriffen.
Xantens Bürgermeister Görtz hat bereits eine Berufung gegen das Urteil angekündigt.
Stand: 05.07.2019, 17:30