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Die Stadt Aachen darf nicht bestimmen, dass Windräder nur auf bestimmten Flächen gebaut werden dürfen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Klage vor Bundesverwaltungsgericht
Ein Bauer aus Aachen-Horbach hatte geklagt, weil er auf seinem Grundstück ein Windrad bauen lassen wollte. Die Stadt ließ das nicht zu: Windräder seien nur auf zwei anderen Flächen erlaubt. Außerdem hatte sie eigene Bedingungen für den Bau festgelegt, zum Beispiel, dass mindestens drei Windkrafträder auf einer Fläche stehen müssen.
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Bau möglich - Genehmigung vorausgesetzt
Das Bundesverwaltungsgericht stellte aber fest: Das entspricht nicht dem Gesetz. Der Bauer darf ein Windrad auf seinem Acker bauen lassen – vorausgesetzt, das Projekt übersteht das Genehmigungsverfahren.
Das regelt etwa notwendige Abstandsflächen zu bebauten Grundstücken. Die Landesregierung plant derzeit, die Abstandsflächen von derzeit 450 Meter auf 1500 Meter zu erweitern.
Bornheim diskutiert über Windräder. Lokalzeit aus Bonn. 19.02.2019. 03:12 Min.. Verfügbar bis 19.02.2020. WDR. Von Norbert Hiller.
Stand: 22.02.2019, 12:10