Kölner Kinderfotograf zu Haft verurteilt - und trotzdem vorerst auf freiem Fuß

Stand: 28.09.2022, 14:49 Uhr

Das Kölner Landgericht hat einen Kinderfotografen wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Dennoch ist der Mann vorläufig auf freiem Fuß.

Von Markus Schmitz

Der jetzt 53 Jahre alte Achim Lippoth hatte für renommierte Magazine auf der ganzen Welt gearbeitet. Vier Jahre und zehn Monate lautet das Strafmaß gegen den Fotografen, der sich in mehreren Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs schuldig gemacht hat.

Trotzdem bleibt Lippoth zumindest vorerst auf freiem Fuß. Er muss also nicht länger in Untersuchungshaft bleiben. Seine Strafe wird Lippoth aber absitzen müssen. Nur wann er die Ladung für das Gefängnis bekommt, ist auch davon abhängig, wann das Urteil rechtskräftig wird.  

Haftbefehl wurde aufgehoben

Mit dieser Aussage zum Schluss der Urteilsbegründung hatten nur wenige gerechnet. Der vorsitzende Richter hob den Haftbefehl gegen Lippoth auf. Er begründete die Entscheidung unter anderem damit, dass keine Fluchtgefahr bestehe, die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben sei und der Angeklagte bereits 15 Monate in Untersuchungshaft gesessen habe.

Mit Kindern in Doppelbett geschlafen

Zuvor hatte der Richter noch die Taten des Mannes aufgezählt. In der ehemaligen Wohnung im Uni-Center habe er regelmäßig Jungen bei sich übernachten lassen. Es waren seine Kindermodels. Während der Übernachtung habe er dann sexuelle Handlungen an den Kindern vorgenommen. Und nicht nur dort, sondern auch im Urlaub in Florida und auf den Malediven habe es Übergriffe gegeben, unter denen die Opfer noch heute leiden, so der vorsitzende Richter. Einer der Betroffenen war auch bei der Urteilsverkündung im Landgericht anwesend. Während die Übergriffe auf ihn geschildert werden, zitterte er am ganzen Körper, was für alle sichtbar war.

Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein

Die Taten liegen dem Gericht zufolge schon länger zurück. Viele andere Vorwürfe konnten dem Mann nicht eindeutig nachgewiesen werden. Insgesamt hatte die Staatsanwaltschaft zu Beginn des Verfahrens 17 Fälle angeklagt. Nur wenige konnte das Gericht feststellen, die allerdings reichten aus, um Achim Lippoth zu vier Jahren und zehn Monaten zu verurteilen.

Das aber zum Schluss der Sitzung heute der Haftbefehl aufgehoben wurde, werteten einige Beobachter als außergewöhnlich. Die Staatsanwaltschaft legte daraufhin sofort Beschwerde ein. Jetzt muss das Kölner Oberlandesgericht prüfen, ob diese Entscheidung richtig war.

Der Prozess wurde zu einem Großteil unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Die Verteidigung des Fotografen hatte sogar beantragt, Zeugen wegen angeblicher Unglaubwürdigkeit untersuchen zu lassen, darunter auch die mutmaßlichen Opfer. Dieser Antrag wurde abgelehnt.

Über dieses Thema berichtet die Lokalzeit aus Köln am 28.09.2022 im Hörfunk auf WDR2 und im WDR-Fernsehen.