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Im Prozess gegen einen 23-jährigen ehemaligen Polizisten wegen fahrlässiger Tötung eines Kollegen ist am Montag (02.09.2019) das Urteil gesprochen worden: Zwei Jahre Haft auf Bewährung. Der Angeklagte hatte seinen 23-jährigen Kollegen zwischen zwei Einsatzübungen versehentlich erschossen. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft gefordert.
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Entschuldigung bei den Eltern des Opfers
Der Angeklagte hatte sich in seinen letzten Worten bei den Eltern des Opfers entschuldigt. Die nahmen das fast regungslos zur Kenntnis. Im Prozess hatten sie bei den Einlassungen des 23-jährigen ehemaligen Polizisten häufig ungläubig den Kopf geschüttelt.
Staatsanwaltschaft sprach von grob fahrlässiger Handlung
Seine Version lautet, er habe den Kollegen im Dezember 2018 versehentlich erschossen, weil sich unbeabsichtigt ein Schuss gelöst hatte. Gutachter und Zeugen stützten im Prozess aber eher die These der Staatsanwaltschaft, nach der der Angeklagte grob fahrlässig gehandelt habe. Er habe spaßeshalber mit einer scharfen Waffe auf das spätere Opfer gezielt und in der Annahme, mit einer Übungswaffe zu hantieren, abgedrückt.
Aus dem Polizeidienst ausgeschieden
Der Angeklagte muss nicht ins Gefängnis. Die Strafe von zwei Jahren Haft wurde zur Bewährung ausgesetzt. Er ist längst aus dem Polizeidienst ausgeschieden und versucht, in Süddeutschland ein neues Leben anzufangen.
Angeschossener Polizist gestorben. Lokalzeit aus Bonn. 11.12.2018. 02:36 Min.. Verfügbar bis 30.12.2099. WDR. Von Christoph Hensgen.
Stand: 02.09.2019, 13:04