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Im Kölner Hauptbahnhof tragen zahlreiche Passanten keinen Mund- und Nasenschutz. Bei einer Umfrage des WDR erklärten die meisten von ihnen, sie gingen davon aus, dass die Maskenpflicht erst in den Zügen gelte und nicht in der Einkaufs-Passage.
Ein Bahnsprecher teilte hierzu mit: "In NRW gilt die Maskenpflicht auch in Bahnhöfen." Am Haupteingang hängen entsprechende Hinweisschilder.
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Befreiung von der Maskenpflicht
Wer aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit ist, stößt im Alltag immer wieder auf Probleme, weil einigen Einzelhändlern oder Gastronomiebetrieben die hier geltenden Ausnahmeregelungen nicht bekannt sind.

Renate Müller
Renate Müller bekommt durch einen kleinen Schlauch Sauerstoff in die Nase gepumpt. Sie kann darüber keine Maske tragen. Mitte Mai wollte sie bei C&A in Köln-Kalk einkaufen, durfte das Geschäft jedoch nicht betreten. "Die Mitarbeiterin hat mir immer wieder erklärt, sie dürfe Keinen ohne Maske reinlassen. Das sei eine Anweisung von oben. Meine ärztliche Bescheinigung hat sie überhaupt nicht interessiert." Renate Müller empfand das als erniedrigend.
C&A erklärt hierzu auf Nachfrage, nach der Wiedereröffnung des Einzelhandels seien einige Besucher nicht bereit gewesen, eine Schutzmaske zu tragen. Ohne triftigen Grund. "Daraufhin hatten wir uns entschlossen, niemandem – und zwar ausnahmslos – ohne Schutzmaske den Eintritt in unsere Filialen zu gewähren (…)". Damit habe man Mitarbeiter und Kunden schützen wollen.
Mittlerweile dürften aber auch Kunden die Filialen betreten, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen könnten.
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Angst vor Bußgeldern
Familie Radatz aus Sankt Augustin wollte Mitte Mai mit ihrem behinderten Sohn mittags im Geißbockheim essen. Weil der Sohn Angst vor Masken hat, ist er von der Maskenpflicht befreit.
Ins Geißbockheim durfte die Familie trotz einer ärztlichen Bescheinigung nicht hinein. Der Geschäftsführer habe ihm erklärt, er müsse bis zu 5.000 Euro Strafe an das Ordnungsamt zahlen, wenn er jemanden ohne Maske ins Restaurant hineinlasse, so Klaus Radatz.
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"Das ist so nicht richtig", erklärt Lothar Becker, Leiter des Kölner Rechtsamtes. "In diesem Fall würde das Ordnungsamt nachfragen, warum hat derjenige keine Maske an und nicht ohne Weiteres ein Bußgeld verhängen. Dabei würde sich der Sachverhalt ja aufklären, so dass im Ergebnis kein Bußgeld verhängt werden muss."
Die Betroffenen sollten jedoch immer eine ärztliche Bescheinigung bei sich haben, dass sie keinen Mund- und Nasenschutz tragen müssen.
Infos zur Maskenpflicht und Corona-Update | Deutsch-Arabisch. 23:25 Min.. Verfügbar bis 29.04.2025.
Stand: 25.05.2020, 09:52