Ein 17 Jahre alter Jugendlicher war wegen Totschlags angeklagt, weil er einen 25-Jährigen im November 2021 erstochen haben soll. Die Tat geschah an Halloween vor einem Club in Bickendorf.
Der Vertreter der Nebenklage hatte dem WDR vor Beginn der Verhandlung gesagt, dass sich der 17-Jährige und das spätere Opfer in dem Club begegnet seien. Es habe aggressive Situationen gegeben, die vor allem vom jetzt Freigesprochenen ausgegangen seien. Auch, weil viel Alkohol geflossen sei. In der Nacht zwischen 4 und 5 Uhr sei die Auseinandersetzung dann eskaliert. Das 25-jährige Opfer starb durch einen Messerstich ins Herz.
Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass es keine Anhaltspunkte für einen Totschlag gegeben habe. Vielmehr ging es von Notwehr aus. Das Verfahren war wegen des jugendlichen Alters des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt worden.