OVG-Entscheidung: Lützerath darf für Garzweiler II abgebaggert werden

Stand: 28.03.2022, 15:46 Uhr

Die Ortschaft Lützerath darf für den Braunkohletagebau Garzweiler II abgebaggert werden. Das hat das OVG Münster entschieden. Unter anderem hatte ein Landwirt gegen seine Enteignung geklagt.

RWE, Betreiber des Braunkohletagebaus Garzweiler II, hat im Streit um ein Grundstück in Lützerath einen Teilerfolg errungen. Das Unternehmen darf auf dem Grundstück eines Landwirts Vorbereitungen zum Abbaggern des Geländes treffen, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) am Montag in Münster entschied.

Damit wollte RWE eigentlich schon am 1. November vergangenen Jahres beginnen, nachdem der Landwirt enteignet worden war. Doch der Hofbesitzer sowie zwei Mieter hatten einen Eilantrag gegen die Entscheidung eingelegt.

OVG sieht keine Fehler bei Verwaltungsgericht

Dieser Antrag auf einen vorläufigen Räumungsstopp wurde zunächst vom Verwaltungsgericht Aachen zurückgewiesen. Nun wurde diese Entscheidung vom OVG bestätigt. Das Gericht begründete sie damit, dass die Antragsteller keine Gründe für eine Änderung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen vorgetragen hätten. In der Vorinstanz sei ausführlich vom Gericht dargelegt worden, dass die energiepolitische Grundentscheidung zugunsten der Braunkohleförderung und -Verstromung mit dem verfassungsrechtlichen Klimaschutzgebot vereinbar sei.

Die Abwägung der Bezirksregierung Arnsberg sei nicht zu beanstanden, heißt es weiter. Die Anträge des Landwirts und der Mieter würden weitgehend klimapolitische Forderungen enthalten, die sich an den Gesetzgeber richten. Fehler des Verwaltungsgerichts bei der Prüfung der Beschlüsse der Bezirksregierung Arnsberg seien nicht benannt worden.

RWE begrüßt OVG-Beschluss

Die RWE Power AG hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts begrüßt. Die Entscheidung sei wichtig, damit der Tagebau im Bereich Lützerath planmäßig und im Einklang mit der Leitentscheidung des Landes NRW weitergeführt werden könne.

RWE Power erklärte, eine sichere Versorgung der Kraftwerke mit Braunkohle habe durch die energiepolitischen Folgen des Ukrainekrieges zusätzlich an Bedeutung gewonnen. Derzeit prüfe die Bundesregierung, Kohlekraftwerke länger in einer Reserve zu halten und anstehende Stilllegungen temporär auszusetzen.

Hofbesitzer denkt über weitere rechtliche Schritte nach

Unterdessen kündigte der Hofbesitzer an, in den kommenden 14 Tagen zu prüfen, ob er vor den Bundesgerichtshof zieht. Auf jeden Fall werde er seinen Hof nicht einfach verlassen, sagte er der „Rheinischen Post“: „Ich werde möglichst lange bleiben. Warten wir mal ab, wie die politische Lage in ein paar Monaten aussieht.“

Dass RWE so schnell wie möglich auf sein Grundstück wolle, sei klar. Niemand wisse, wann genau das sein werde. „Aber letztlich werde ich es nicht verhindern können“, sagte er.

Demos in Lützerath geplant

Kritik an dem Urteil des OVG Münster kam auch von Klimaschützern sowie Greenpeace. Am Wochenende soll es zudem eine Demonstration in Lützerath geben. Nur noch wenige Gebäude stehen hier; seit Monaten leben Klimaaktivisten in Zelten, Wohnwagen und verlassenen Häusern.

Der Hambacher Forst wurde bei den Protesten als "Hambi" berühmt, Lützerath heißt nun "Lützi". Wie im Hambacher Wald haben Aktivisten einige Baumhäuser gebaut. Die Umsiedlung der Bewohner des Ortes wurde schon vor Jahren offiziell abgeschlossen.