Landgericht Bonn: Gut sieben Jahre Haft für Schüsse auf Bekannten

Stand: 01.02.2023, 12:15 Uhr

Das Bonner Landgericht hat einen 44-Jährigen unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu sieben Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Der Mann hatte gestanden, im Sommer in Swisttal auf einen Bekannten geschossen und diesen lebensgefährlich verletzt zu haben.

Von Christoph Alexander Hensgen

Noch auf seiner Flucht hatte der Angeklagte damals auf ein Auto geschossen. Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte habe keine Bereitschaft, sich an die Rechtsordnung zu halten, sagte der Kammervorsitzende Klaus Reinhoff.

Die Tat hatte sich am 1. August vergangenen Jahres in Swisttal-Essig ereignet. Täter und Opfer hatten sich dort abends auf einem Feldweg verabredet, um sich auszusprechen. Worum genau es in dem Gespräch zwischen den beiden Männern, die sich aus dem Gefängnis kannten, ging, das konnte auch im Prozess vor dem Bonner Landgericht nicht zweifelsfrei geklärt werden.

Angeklagter gesteht Schüsse auf Bekannten

Fest steht, dass der Angeklagte – das hatte der 44-Jährige vor dem Bonner Landgericht auch gestanden – fünf Mal auf die Beine und die Hand seines Bekannten geschossen hat. Ursprünglich hatte die Bonner Staatsanwaltschaft den Mann deshalb auch wegen versuchten Totschlags angeklagt.

"Weil der 44-Jährige zu einem Zeitpunkt vom Tatort geflüchtet ist, als sein Opfer zwar wehrlos, aber durchaus noch handlungsfähig am Boden lag", erklärt Gerlind Keller, Sprecherin des Bonner Landgerichts. "Er hätte seinen Bekannten noch erschießen können, tat das aber nicht. Deshalb lag hier ein strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Totschlag vor."

Autofahrer ausgebremst und auf Reifen geschossen

Noch auf seiner Flucht hatte der Mann dann in Bonn einen Autofahrer – aus Wut über dessen Fahrverhalten – zunächst ausgebremst, ihm "Willst Du sterben?" zugerufen und dann aus seinem Audi Cabrio heraus in einen Reifen seines Wagens geschossen. Der Fahrer und dessen Ehefrau, die auf dem Beifahrersitz saß, stehen auch eines halbes Jahr später noch unter dem Eindruck dieses Vorfalls. Aus Angst, der 44-Jährige könne ihnen nachstellen, hatte das Ehepaar damals seinen Wagen verkauft und sich sogar überlegt umzuziehen.

Einen Tag nach den Schüssen auf seinen Bekannten hatte der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft dessen Frau und Kinder aufgesucht und die Familie aufgefordert, ihm 35.000 Euro zu zahlen. Ansonsten würde er "seine Freunde vorbeischicken".

Gericht beschreibt 44-Jährigen als emotionslos

"Ich habe in meiner Zeit als Richter selten einen Angeklagten gesehen, der so emotionslos über Straftaten und strafbares Verhalten geredet hat", sagte der Vorsitzende Richter Klaus Reinhoff. Wegen gefährlicher Körperverletzung, Verstoßes gegen das Waffengesetz, Fahrens ohne Führerschein, Sachbeschädigung und versuchter räuberischer Erpressung verurteilte die 4. Große Strafkammer den Mann zu sieben Jahren und drei Monaten Gefängnis.

Über dieses Thema berichteten wir am 31.01.2023 in der WDR: Lokalzeit aus Bonn,19:30.