Langericht Düsseldorf NRW

Zu Tode gewürgt: Psychiatrie-Patient ist schuldunfähig

Stand: 10.01.2023, 11:06 Uhr

Das Düsseldorfer Landgericht hat am Dienstag einen 22-jährigen psychisch-kranken Mann wegen Totschlags verurteilt und zur dauerhaften Unterbringung in einer Psychiatrie verurteilt. Er hatte in Neuss zwei Mit-Patienten zu Tode gewürgt.

Der 22-Jährige sei allerdings wegen einer drogenbedingten Psychose schuldunfähig, meinte der Vorsitzende Richter. Daher keine Haftstrafe, sondern eine dauerhafte Einweisung in eine geschlossene Anstalt. Die Unterbringung des Angeklagten hatten sowohl der Staatsanwalt als auch der Verteidiger gefordert. Mit dem Ziel der Heilung: Man hoffe auf eine erfolgreiche Therapie, so der Rechtsanwalt.

Der Angeklagte sagte vor Gericht, er könne sich an die Taten nicht erinnern, würde diese aber bedauern.

Kratzspuren im Gesicht beweisen eine Tat

Laut Staatsanwalt hatte der 22-Jährige Ende Juni zwei 55 und 56 Jahre alte Mit-Patienten in einer Neusser Psychiatrie-Klinik tödlich gewürgt und stranguliert sowie bestohlen. Nur in einem Fall reichte den Richtern die Beweislage für eine Verurteilung: Eine Pflegerin hatte den Angeklagten mit Kratzspuren im Gesicht aus dem Zimmer eines der Opfer kommen sehen.

Pflegerinnen und Ärzte hatten im Prozess betont, dass die Taten nicht vorhersehbar gewesen wären. Die Klinikmitarbeiter hatten den 22-Jährigen als still und immer freundlich beschrieben.

Über das Urteil berichten am 10. Januar 2023 die WDR2-Lokalzeit-Nachrichten sowie das WDR-Fernsehen in der Lokalzeit aus Düsseldorf ab 19.30 Uhr.