Neuer Abschnitt
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Der Tatzeitraum zieht sich über viele Jahre. Von Sommer 1993 bis Ende 1999 soll der Geistliche sich an den Kindern vergangen haben. Die Mädchen waren in dieser Zeit zwischen sieben und dreizehn Jahre alt. Der Tatort liegt laut Anklage in Gummersbach.
Taten noch nicht verjährt
Die Staatsanwaltschaft zählt insgesamt 31 Fälle auf, darunter auch drei des schweren sexuellen Missbrauchs. Bei vielen Gelegenheiten soll der jetzt 70-Jährige in seiner Wohnung die Kinder zu Gast gehabt haben. Die Ermittlungen begannen erst im Jahr 2010 nach einer anonymen Anzeige.
Viele Missbrauchs-Taten von Geistlichen an Kindern sind bereits verjährt. Allein deshalb ist das Verfahren etwas Besonderes. Nach Gesetzesänderungen ruht die Verjährung bis zum 30. Lebensjahr der Betroffenen. Erst nach zwanzig weiteren Jahren würde dann eine Verjährung eintreten. Es geht aber auch noch um das Verhalten Verantwortlicher des Kölner Erzbistums.
Hoher Würdenträger des Erzbistums Köln auf Zeugenliste
Neben der Staatsanwaltschaft hat auch das Kölner Erzbistum ein innerkirchliches Verfahren eröffnet. Der katholische Geistliche wurden damals zunächst suspendiert, ging dann aber zurück in den Seelsorger-Dienst. Unter anderem arbeitete er in einem Krankenhaus in Wuppertal.
Die Frage ist nun, wer im Erzbistum welche Informationen bekommen hat. Das Kölner Landgericht hatte zunächst darüber informiert, dass der ehemalige Generalvikar und heutige Weihbischof Dominik Schwaderlapp auf der Zeugenliste stehen würde. Diese Information hat das Landgericht heute korrigiert. Auf der Zeugenliste steht der damalige Personalchef im Erzbistum Köln und jetzige Hamburger Weihbischof Stephan Heße.
Langes Verfahren angesetzt
Mindestens 20 Prozesstage sind für diesen Fall angesetzt. Nach bisheriger Planung könnte das Urteil Anfang des kommenden Jahres gesprochen werden. Der angeklagte Priester sitzt nicht in Untersuchungshaft. Es lägen keine Haftgründe, wie Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr vor, so das Landgericht.
Für den ersten Prozesstag waren keine Zeugen geladen. Man will am Landgericht sehen, ob sich der Angeklagte möglicherweise zu den Vorwürfen äussert.